Diskriminierung Mach' meine Kollegin nicht an!

Diskriminierung im Arbeitsleben gehört immer noch zum Alltag, zeigt ein Regierungsbericht. Auch die Arbeitsverwaltung hat keine weiße Weste. Betroffene berichten von Intransparenz, Unfairness und Sexismus.

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Bewerber mit ausländischem Namen oder Aussehen haben es oft schwer. Quelle: dpa

Da ist der Rumäne, der vom Jobcenter mit der Begründung abgewiesen wird, dass Rumänen sowieso kein Hartz IV bekommen. Oder der ältere Jobsucher, dem kein Angebot mehr gemacht wird, weil er mit 58 Jahren auch einfach so aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen werden kann. Oder die junge Frau mit Lernbehinderung, der die Sachbearbeiterin eröffnet, dass ihr unter Mühen erworbener Hauptschulabschluss nichts wert sei.

Fälle wie diese haben die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) bewogen, sich in ihrem alle vier Jahre vorzulegenden Bericht in einer Sonderauswertung der öffentlichen Arbeitsverwaltung zu widmen. „Einrichtungen des Sozialstaates sollen Ungleichheiten abbauen und Chancen eröffnen“, sagte der Duisburger Arbeitsmarktforscher Martin Brussig, der das Thema untersucht hat, am Donnerstag bei der Präsentation des Berichts. Diesem Anspruch werde die Arbeitsverwaltung aber nicht immer gerecht.

Von den knapp 1.500 Diskriminierungserfahrungen, die der ADS im Berichtszeitraum von 2013 bis 2016 gemeldet wurden, betrafen 16 Prozent Vorfälle in Ausländerbehörden, der Arbeitsverwaltung oder anderen Ämtern. Zum Teil sind Mitarbeiter von Jobcentern oder Arbeitsagenturen offen rassistisch oder sexistisch aufgetreten. So wurde einer Kundin etwa empfohlen, auf ihrem Bewerbungsfoto auch ihren Busen zu zeigen.

Doch daneben gebe es auch institutionelle Faktoren, die Diskriminierung begünstigten, erläuterte Brussig. So verleite das Zielsteuerungssystem der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Mitarbeiter, sich angesichts der geforderten Vermittlungserfolge vorrangig um die vermeintlich „leichteren Fälle“ zu kümmern. Darunter leiden etwa Menschen mit Behinderung oder Migranten mit wenig Deutschkenntnissen.   

Viele Entscheidungen der Arbeitsverwaltung ließen zudem Transparenz vermissen. Jobsuchern sei oft nicht ausreichend klar, warum etwa eine Fortbildung abgelehnt werde, sagte der Forscher. Und viele Betroffene wüssten dann zu wenig über die Beschwerdemöglichkeiten. Zudem wäre es sinnvoll, wenn die Entscheidung in einem  Beschwerdefall eine unabhängige Stelle treffen würde und nicht der zuständige Sachbearbeiter, der womöglich selbst der Grund für die Beschwerde ist, so Brussig. Kritisch sieht der Wissenschaftler darüber hinaus die sehr hohe Fluktuation in den Jobcentern, bis hinauf zur Leistungsebene. Schätzungen zufolge sei das Personal der Jobcenter in den ersten zehn Jahren ihres Bestehens zweimal komplett ausgetauscht worden. Es müsse klar sein, „dass eine so hohe Fluktuation den Aufbau von Professionalität erschwert“.


Anonyme Bewerbungen könnten helfen

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, forderte, hier Abhilfe zu schaffen: „Diskriminierungen können fatale Folgen haben, wenn sie dazu führen, dass Menschen sich zurückziehen oder in der Arbeitslosigkeit bleiben oder landen“, sagte sie. Das von Andrea Nahles (SPD) geführte Bundesarbeitsministerium sagte zu, die Empfehlungen des Berichts gemeinsam mit der BA anzuschauen und Verbesserungsmöglichkeiten zu erörtern. Der Bericht beschreibe Diskriminierungsrisiken, treffe aber keine Aussage über das tatsächliche Ausmaß der Diskriminierung, teilte das Ministerium mit. „Klar ist: In der Arbeitsverwaltung arbeiten viele sehr engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tagtäglich großen Einsatz leisten, um den Arbeitsuchenden ihre bestmögliche Unterstützung zu bieten.“

Dagegen forderte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, Nahles auf, endlich für stabile finanzielle und personelle Rahmenbedingungen in den Jobcentern zu sorgen und das Steuerungs- und Kennziffernsystem zu ändern. Das geltende System führe dazu, dass sich die Vermittler vor allem um die kümmerten, die schnell in den Arbeitsmarkt integriert werden könnten. „Dadurch werden die Arbeitslosen, die es eigentlich am nötigsten haben, am wenigsten unterstützt“, kritisierte Pothmer. Betroffen seien Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen, Migranten und Geringqualifizierte. Damit sich daran etwas ändere, müssten beispielsweise auch längerfristig angelegte Arbeitsmarktintegrationen einen höheren Stellenwert bei der internen Erfolgsbewertung bekommen, forderte die Grünen-Politikerin.

Diskriminierung erfahren Jobsucher und Beschäftigte nicht nur in der Arbeitsverwaltung. Vier von zehn Beratungsanfragen an die ADS bezogen sich im Berichtszeitraum auf den Arbeitsmarkt. Vor allem beim Einstieg ins Berufsleben machen Bewerber negative Erfahrungen, etwa weil sie wegen eines ausländisch klingenden Namens oder als Kopftuchträgerin gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz machte sich deshalb erneut für anonymisierte Bewerbungsverfahren stark. „Das heißt nicht, ich kaufe die Katze im Sack“, sagte die SPD-Politikerin. Es gehe nur darum, dass Personaler sich in der allerersten Runde allein an der Qualifikation orientieren. Noch zu oft führten allein ein ausländischer Name oder das Aussehen auf dem Bewerbungsfoto zu einem ablehnenden Bescheid, noch verstärkt durch neue Vorbehalte angesichts der Flüchtlingszuwanderung und der Terroranschläge in Deutschland. „Das ist für ein Einwanderungsland, das verstanden hat, dass es eins ist, ein nicht hinzunehmender Zustand“, sagte Özoguz.

Die Behindertenbeauftragte Verena Bentele verwies darauf, dass es auch Menschen mit Handicaps weiter schwer haben auf dem Arbeitsmarkt. „Eine Behinderung allein ist kein Hindernis und Hemmnis für Leistungsfähigkeit“, sagte die blinde Ex-Biathletin. Das sei aber in den Köpfen vieler Arbeitgeber noch nicht angekommen.  Bentele forderte eine Erweiterung des seit 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). In Läden, Restaurants, Arztpraxen oder anderen Teilen der privaten Wirtschaft gebe es nach wie vor zu viele Barrieren für Menschen mit Behinderungen. Die Weigerung, solche Hürden abzubauen, müsse künftig als Diskriminierung nach dem AGG gewertet werden, forderte sie.

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