Energiewende Streit mit der EU um Industrierabatte geht weiter

Wirtschaftsminister Gabriel und der EU-Wettbewerbskommissar Almunia gehen ohne Konsens auseinander: Wie sind Industrierabatte beim Strompreis mit EU-Vorgaben vereinbar? Bis Dienstag soll eine Einigung stehen.

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Der EU-Kommissar für Wettbewerb Joaquín Almunia (links) und der deutsche Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) bei einem Treffen im Februar. Quelle: dpa

Brüssel Der Streit zwischen Deutschland und der Europäischen Union über Strompreis-Rabatte für die Industrie geht in eine weitere Runde. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia konnten sich am Mittwoch noch nicht einigen, wie die Betriebe künftig von Kosten der Energiewende entlastet werden. „Wir sind noch immer mittendrin in den Verhandlungen. Wir haben noch kein endgültiges Ergebnis“, sagte Gabriel in Brüssel.

Man komme zwar voran. Strittig seien aber noch Rabatte für besonders energieintensive Firmen, die im internationalen Wettbewerb geschützt werden sollen. Er werde notfalls noch einmal nach Brüssel reisen. Der SPD-Politiker zeigte sich aber überzeugt, bis Dienstag eine Lösung zu haben. Dann soll das Bundeskabinett die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) beschließen, in dem auch die Rabatte geregelt werden.

Gabriels Staatssekretär Rainer Baake hatte noch am Morgen von einer letzten Runde gesprochen, die für eine Einigung mit der EU nötig sei. Die Kommission wertet die Rabatte von jährlich über fünf Milliarden Euro auf die Umlage zur Ökostrom-Förderung für große Teile der Industrie als unerlaubte Beihilfe. Sie hat deswegen ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Derzeit kommen rund 2100 Unternehmen in den Genuss von Rabatten, die wiederum etwa die Hälfte des Industriestroms in Deutschland verbrauchen.

Deutschland und die EU hatten sich schon weitgehend angenähert: Ein Entwurf für eine EU-Beihilfeleitlinie macht Rabatte für zahlreiche Branchen weiter möglich, wenn auch die Zahl der befreiten Unternehmen eingeschränkt wird. Danach sollen die Firmen, die viel Strom verbrauchen und im internationalen Wettbewerb stehen, zumindest 20 Prozent der Ökostrom-Umlage zahlen. Dies gilt allerdings nur bis zu einer Belastungsgrenze, die noch strittig ist. Gabriel hat dabei nach eigenen Worten vor allem Unternehmen der Aluminium-, Kupfer- und Stahlbranche im Blick.

Als zweiten offenen Punkt nannte Gabriel die Frage möglicher Nachzahlungen für seit 2012 gewährte Rabatte. Dies kann für Unternehmen, die jetzt nicht mehr als beihilfeberechtigt gelten, existenzbedrohend sein.

Als geklärt gilt die Frage, ob die künftige Ökostrom-Förderung im engeren Sinne – etwa bei Wind- und Solaranlagen – in Deutschland im Einklang mit EU-Recht steht. Die EU-Beihilfeleitlinie und der Gesetzentwurf für das neue EEG sind weitgehend aufeinander abgestimmt. Daran ändern auch die Nachbesserungen nichts, die die Bundesländer am Dienstagabend beim Energiegipfel im Kanzleramt etwa bei der Förderung des Windstroms durchsetzen konnten.

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