Hamburg Im Streit über die Erbschaftsteuer signalisiert das Bundesfinanzministerium der Wirtschaft Entgegenkommen. In der Frage, ob Firmenerben von der Steuerlast künftig verschont werden könnten, solle eher nicht eine Unternehmensbewertung entscheidend sein, sondern vielmehr die Anzahl der Mitarbeiter, sagte Finanzstaatssekretär Johannes Geismann am Montag auf dem Deutschen Steuerberaterkongress in Hamburg. „Wir erwägen einen Vorschlag zu machen, dass wir Betriebe in einer Größenordnung freistellen mit drei oder vielleicht etwas mehr Arbeitnehmern“ Zudem dürfte es wohl eine Übergangsregelung für diese kleineren Firmen geben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Verschonungsregeln für Unternehmenserben gekippt und bis Mitte 2016 eine Frist für eine Neuregelung gesetzt. Zwar billigte das Gericht, dass zum Erhalt von Unternehmen und Jobs Firmenerben auch zu 100 Prozent von der Steuerzahlung verschont werden können - aber nicht so pauschal wie noch derzeit. So forderten die Richter etwa, das bei großen Unternehmensübergängen einzeln geprüft wird, ob die Steuer gezahlt werden kann.