Gabriel contra Dobrindt Deutsche Bahn soll doch für Ökostrom zahlen

Wirtschaftsminister Gabriel will nun doch die Deutsche Bahn an der Ökostrom-Reform beteiligen. Damit entstehen Mehrkosten von bis zu 100 Millionen Euro. Verkehrsminister Dobrindt dürfte das nicht gefallen.

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ICE der Deutschen Bahn: Mehrkosten in Millionenhöhe. Quelle: Reuters

Berlin Im Ringen um die Beteiligung der Bahn an den Energiewende-Kosten lässt Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel nicht locker. Nach einem neuen Gesetzentwurf für die Ökostrom-Reform müssen U- und Straßenbahnen, aber vor allem der Marktführer Deutsche Bahn mit Mehrkosten von 100 Millionen Euro im Jahr rechnen. Der Entwurf liegt der Nachrichtenagentur Reuters vor. Es gilt als sicher, dass zusätzliche Kosten die Passagiere über die Ticketpreise tragen müssen.

Gabriel kehrt damit weitgehend zu seinem ursprünglichen Vorhaben zurück, wonach die Bahnen künftig nicht mehr nahezu komplett von der Umlage zur Förderung des Ökostroms befreit werden. Nach Protesten aus der Verkehrsbranche und Widerstand von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte das Wirtschaftsministerium die Passagen zur Mehrbelastung zunächst wieder gestrichen. Sie sahen vor, dass über die Jahre die Bahnen einen immer größeren Anteil an der Umlage tragen müssen, bis hin zu 30 Prozent im Jahr 2018. Nun sind diese Regelungen wieder im Gesetzentwurf verankert.

Hintergrund ist, dass das Wirtschaftsministerium im Poker mit Dobrindt noch eine Karte in der Hinterhand hatte: Den Bahnen, und hier wieder vor allem dem Staatskonzern Deutsche Bahn, drohten nach einem Gerichtsurteil erhebliche Nachzahlungen. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass auf selbst produzierten Bahnstrom auch die Ökostrom-Umlage fällig sei, die bisher dafür gar nicht gezahlt wurde. Im neuen Gesetzentwurf ist nun geregelt, dass für die Jahre 2009 bis 2013 hier nur ein kleiner Betrag fällig wird und es keine Rechtsgrundlage für weitere Forderungen an die Unternehmen mehr gibt. Im Gegenzug hat das Wirtschaftsministerium für die Zukunft die Umlage-Rabatte auch für zugekauften Strom zusammengestrichen.

Allerdings kommen nun auch einige kleinere Unternehmen wie Straßenbahnbetriebe in den Genuss der Ermäßigungen, die bisher davon nicht profitierten. In der Vergangenheit hatten die Rabatte erst ab einem Verbrauch von zehn Gigawattstunden Jahresverbrauch gegriffen, was wohl der Deutschen Bahn, aber kleineren Betrieben nichts nutzte. Nun wurde dies Grenze auf drei Gigawattstunden gesenkt.

Der Gesetzentwurf, der auch die Ökostrom-Förderung und die Rabatte für die übrige Industrie regeln wird, soll Anfang April vom Kabinett beschlossen werden.

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