Gerichtsurteil Bund drohen Milliarden-Rückzahlungen bei Lkw-Maut

Die Lkw-Maut könnte für den Bund teuer werden: Nachdem das OVG Münster die Abgabe für unwirksam erklärte, wollen nun rund 6000 Unternehmen ihr Geld zurück. Der Bund hat gegen das Urteil Beschwerde eingereicht.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die Lkw-Maut könnte den Bund teuer zu stehen kommen: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Abgabe für unwirksam erklärt. Quelle: dapd

Der Bund könnte zu Mautrückzahlungen in Milliardenhöhe gezwungen werden. Laut „Handelsblatt“ liegen dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) rund 6000 Anträge auf Mauterstattung vor. Zudem seien derzeit 27 Erstattungsklagen anhängig. Die Gesamtforderungen belaufen sich „nach überschlägigen Hochrechnungen des BAG auf Basis der eingereichten Klageforderungen auf bis zu 1,75 Milliarden Euro“, wird ein Behördensprecher zitiert. Die Lkw-Maut für schwere Lastwagen auf Autobahnen und großen Bundesstraßen hat 2012 rund 4,4 Milliarden Euro gebracht.

Auslöser für die Rückerstattungsforderungen ist dem Blatt zufolge ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das der Klage eines Fuhrunternehmers gegen den Bund stattgegeben und die Berechnung der Lkw-Maut für unwirksam erklärt habe. Der Bund habe zwar Ende Januar Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil eingelegt. Experten zweifelten allerdings an deren Erfolgsaussichten.

Der Zeitung zufolge gerät mit dem Urteil auch die Schadenersatzklage des Bundes gegen den Mautbetreiber Toll Collect ins Wanken. Unter Berufung auf Kreise des Konsortiums um die Anteilseigner Daimler und Deutsche Telekom hieß es, die Anwälte argumentierten mittlerweile in dem laufenden Schiedsverfahren, dass die Grundlage für die Klage mit dem Münsteraner Richterspruch entfallen sei. Der Bund verlangt von den Toll-Collect-Eignern rund sieben Milliarden Euro wegen der um über zwei Jahre verspäteten Maut-Einführung.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%