Nach Ansicht des Vize-Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Hans Michelbach, ist eine Parlamentsabstimmung über neue Hilfen für Griechenland frühestens im März möglich. „Die griechischen Reformvorschläge, die bis Montag geliefert werden sollen, müssen nicht nur von den Regierungen genau geprüft werden. Auch die Parlamente, die wie der Bundestag zustimmen müssen, müssen jede Veränderungen der Maßnahmen einer Tiefenprüfung unterziehen“, sagte der Obmann der Union-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss dem Handelsblatt (Online-Ausgabe). „Vor diesem Hintergrund halte ich es für nicht vorstellbar, dass der Bundestag noch vor Ende Februar einen endgültigen Beschluss über ein Übergangsprogramm für Griechenland fassen kann.“
Die wesentliche Beschlüsse der Eurogruppe zu Griechenland
Die Euro-Gruppe und Griechenland haben sich im Schuldenstreit geeinigt und die nächsten Schritte für weitere Finanzhilfen an Athen vereinbart: Konkret soll das aktuelle Hilfsprogramm um vier Monate bis Ende Juni verlängert werden. Etliche Details müssen allerdings noch geklärt werden.
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Bis diesen Montag (23.2) muss die griechische Regierung eine erste Liste mit Reformmaßnahmen präsentieren, die auf den aktuellen Vereinbarungen basieren. Die Reformen fußen also auf den Verpflichtungen des bisherigen Rettungsprogramms. Athen kann aber Maßnahmen austauschen, soweit Haushaltsziele nicht gefährdet sind. Die „Institutionen“ - gemeint sind die EU-Kommission, die Europäische Zentralbank (EZB) und der Internationale Währungsfonds (IWF) - werden die Liste bis Dienstag (24.2.) bewerten. Bis Ende April muss die griechische Regierung dann eine endgültige Aufstellung ihrer Reformpläne vorlegen.
Wenn die „Institutionen“ die Reformliste an diesem Dienstag billigen, kann eine viermonatige Verlängerung des aktuellen Hilfsprogrammes der Europäer offiziell beschlossen werden. Eigentlich wäre das - schon einmal verlängerte Programm - am 28. Februar ausgelaufen. Unter anderem in Deutschland muss der Bundestag dann noch bis Monatsende dieser Verlängerung zustimmen.
Athen hat sich verpflichtet, Reformen nicht ohne Absprache mit den „Institutionen“ zurückzunehmen. Außerdem darf die Regierung keine Maßnahmen ergreifen, die die finanzielle Stabilität des Landes gefährden. Ziel sei, die Wachstums- und Beschäftigungsaussichten dauerhaft zu verbessern, Stabilität sicherzustellen und den Finanzsektor widerstandsfähig zu machen und soziale Fairness zu steigern.
Nur, wenn das aktuelle Programm erfolgreich abgeschlossen wird, soll Athen die restlichen Finanzhilfen erhalten. Das sind 1,8 Milliarden Euro aus dem Euro-Rettungsfonds EFSF, Gewinne der EZB aus dem Verkauf griechischer Staatsanleihen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro sowie die noch im hellenischen Bankenfonds geblockten Gelder in Höhe von 10,9 Milliarden Euro.
Die griechische Regierung verpflichtet sich, die Forderungen aller Gläubiger vollständig und zeitnah zu erfüllen.
Gemeint ist ein Haushaltsüberschuss, wobei die Zinsen auf die hohen Schulden der Griechen ausgeblendet werden. Die Verpflichtung geht weiter, aber hier kann Griechenland auf etwas Nachsicht hoffen. Starre Vorgaben für das Haushaltsplus vor Kredit- und Zinszahlungen gibt es in dem Papier nicht. In diesem Jahr soll die Wirtschaftsentwicklung berücksichtigt werden.
Die Euro-Gruppe hatte sich am Freitagabend mit dem griechischen Finanzminister Yanis Varoufakis auf die Verlängerung des aktuellen Hilfsprogramms um vier Monate bis Ende Juni geeinigt. Als Gegenleistung für die Auszahlung weiterer Milliarden muss sich Griechenland im Grundsatz an zugesagte Auflagen halten, wobei es aber auch Flexibilität geben soll.
Eine erste Liste konkreter Reformschritte muss die griechische Regierung bis Montagabend vorlegen. Diese soll von der EU-Kommission, dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Europäischen Zentralbank (EZB) geprüft werden, ehe die Euro-Finanzminister grünes Licht geben. Nur dann soll das eigentlich Ende Februar auslaufende Hilfsprogramm um weitere vier Monate verlängert werden. Griechenland ist hoch verschuldet, dem Land droht die Staatspleite.
Weitere Stationen im griechischen Schuldendrama
Sitzung des Rates der Europäischen Zentralbank (EZB). Dabei könnte eine Aufstockung und Verlängerung der Notfallhilfe für Griechenland bewilligt werden. Die griechischen Banken haben immer größere Probleme, weil Bürger des Landes ihre Konten aus Furcht vor der finanziellen Zukunft abräumen. Seit vergangenen Mittwoch können die Banken griechische Staatsanleihen nicht mehr als Sicherheit für EZB-Kredite hinterlegen, um an frisches Geld zu kommen.
Das Ultimatum der Europartner für Griechenland läuft ab. Bis dahin soll Athen einen Antrag für eine sechsmonatige Verlängerung des Hilfsprogramms stellen - zusammen mit verbindlichen Zusagen.
Das bereits verlängerte Hilfsprogramm der Europäer endet. Aus dem Programm stehen noch 1,8 Milliarden Euro aus.
2,1 Milliarden Euro müssen an den IWF und 1,9 Milliarden Euro an Zinsen gezahlt werden.
Die Finanzminister der Euro-Zone kommen routinemäßig zusammen, Griechenland dürfte wieder ein Thema sein.
Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU.
Im Juni sind 2,62 Milliarden an Schulden fällig, im Juli 5,12 Milliarden und im August 3,69 Milliarden Euro. 6,68 Milliarden davon sind Schulden bei europäischen Institutionen. Insgesamt muss Athen 2015 rund 22,5 Milliarden Euro zurückzahlen.
Als Stolperstein gilt auch, dass zahlreiche nationale Parlamente der Verlängerung des Hilfsprogramms zustimmen müssen, darunter der Bundestag. Kritisch ist dabei insbesondere die Frage, ob das griechische Parlament die Verlängerung akzeptiert. Die Zustimmung der Parlamente dürfte stark vom Inhalt der Reformliste abhängen.
Der Bundestag dürfe sich nicht unter Druck setzen lassen, betonte Michelbach. „Die Verantwortung für die Probleme liegt allein in Griechenland. Es ist die bisherige Weigerung der neuen griechischen Regierung, internationale Verpflichtungen anzuerkennen, die zum jetzigen Zustand geführt hat.“
Ein „Vertrauensvorschuss für Athen“ sei daher nach den Erfahrungen der vergangenen Wochen „völlig unangebracht“, fügte Michelbach hinzu. „Wir haben schließlich erlebt, wie Athen immer wieder mit gespaltener Zunge geredet hat und nach Hintertürchen gesucht hat. Deshalb brauchen wir auch Sicherheiten für den Fall, dass Athen das Abkommen verletzt.“ Ohne verlässliche Gegenleistungen Athens sei die Einigung nichts wert und damit nicht zustimmungsfähig.