Jörg Meuthen AfD-Chef rüffelt GEZ-Verweigerin von Storch

Eigentlich lehnt die AfD Rundfunkgebühren ab. Der GEZ-Boykott der Berliner Landesvorsitzenden Beatrix von Storch geht Bundesparteichef Jörg Meuthen dann aber doch zu weit. Er mahnte sie, die Gebühren zu zahlen.

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Der AfD-Co-Chef Jörg Meuthen: „Wenn es eine Zahlungspflicht gibt, dann muss man zahlen. Das gilt für Frau von Storch wie für jeden anderen Bürger auch.“ Quelle: dpa

Berlin Der Anti-GEZ-Kurs der Vize-Vorsitzenden der Alternative für Deutschland (AfD), Beatrix von Storch, sorgt für Unmut innerhalb der Parteiführung. Der AfD-Bundessprecher und baden-württembergische AfD-Chef Jörg Meuthen ging deutlich auf Distanz zu seiner Stellvertreterin auf Bundesebene wegen deren Boykott der Rundfunkgebühren.

Am Dienstag war bekannt geworden, dass von Storchs Konto aufgrund ausstehender Gebührenzahlungen gepfändet worden ist. „Niemand von uns kommt um Rechtstreue herum“, sagte Meuthen den „Stuttgarter Nachrichten“ und der „Stuttgarter Zeitung“. „Wenn es eine Zahlungspflicht gibt, dann muss man zahlen. Das gilt für Frau von Storch wie für jeden anderen Bürger auch.“

Der Vorgang, den Meuthen „eine Petitesse“ nannte, wird aber wohl keine parteirechtlichen Konsequenzen haben. Der AfD unterstrich in diesem Zusammenhang, dass seine Partei das geltende System der Rundfunkgebühren politisch ablehne. „Das ist im Prinzip eine Steuer ohne Gegenleistung“, sagte er. „Warum kann man Menschen zwangsweise dazu verpflichten, Gebühren für etwas zu zahlen, was sie vielleicht gar nicht nutzen?“, fragte er. „Als AfD-Politiker zahlt man da im Zweifel für seine eigene Verunglimpfung.“

Der Berliner AfD-Sprecher Ronald Gläser hatte am Dienstag erklärt, dass von Storch schon immer sehr kritisch gegenüber den Rundfunkbeiträgen gewesen sei. Seit der Reform 2013 sei sie Totalverweigerin. Sie habe immer nur nach Aufforderung gezahlt. Oder, wenn der Gerichtsvollzieher schon vor der Tür stand. „Sie hat nie freiwillig gezahlt“, betonte Gläser. So seien jetzt rund 240 Euro aufgelaufen, die gepfändet wurden.

„Wenn es möglich wäre und ich mehr Zeit hätte, würde ich gerne statt zu zahlen drei Tage in Ersatzhaft gehen. Wenn es Einzelhaft wäre“, ließ die 44-jährige Politikerin am Dienstag über AfD-Bund-Sprecher Christian Lüth ausrichten.


Bei Zahlungsboykott Kontenpfändungen bis zur Erzwingungshaft

Wenn Bürger den Rundfunkbeitrag - zur Zeit 17,50 Euro im Monat - nicht zahlen, startet der zuständige Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein mehrstufiges schriftliches Mahnverfahren. Die letzte Stufe sei ein Vollstreckungsersuchen, das die zuständige Landesrundfunkanstalt bei der örtlichen Vollstreckungsbehörde stelle, erläuterte ein Sprecher des Beitragsservice am Dienstag.

In den Bundesländern sind die Zuständigkeiten bei Vollstreckungen je nach Landesgesetz unterschiedlich geregelt. Es können zum Beispiel die Finanzämter, die Kommunen oder auch Gerichtsvollzieher tätig werden. In Berlin sind es die Finanzbehörden.

Zahlt ein Bürger die Rundfunkbeiträge nicht, reichen die Maßnahmen von Kontenpfändungen bis zur Erzwingungshaft. Bis Montag saß zum Beispiel eine Frau aus Thüringen zwei Monate im Gefängnis, weil sie seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt und sich auch geweigert hatte, dem Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft zu geben.

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