Kritik aus EZB-Kreisen Bafin verteidigt Sicherheitsnetz für deutsche Lebensversicherer

Das geplante Sicherheitsnetz für deutsche Lebensversicherer stößt beim Systemrisikorat der EZB auf Kritik. Nationale Alleingänge seien ungeeignet, um große Krisen zu verhindern. Doch die Bafin hält an ihrer Lösung fest.

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Die Protektor Lebensversicherungs-AG soll im Insolvenzfall die Verpflichtungen von in Schieflage geratenen Versicherern übernehmen. Quelle: dpa

Frankfurt Die Finanzaufsicht Bafin nimmt das deutsche Sicherheitsnetz für in Schieflage geratene Versicherer in Schutz. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wies am Donnerstag den Vorwurf des Europäischen Systemrisikorats (ESRB) zurück, dass nationale Lösungen wie die Auffanggesellschaft Protektor künftig nicht ausreichten. „Die Sicherungseinrichtung Protektor ist so konstruiert worden, dass sie auch in der Lage ist, den Ausfall eines größeren Versicherungsunternehmens zu verkraften“, betonte die BaFin. „Klar ist aber auch, dass keine Sicherungseinrichtung unbegrenzt belastbar ist“, schränkte sie ein.

Die Protektor AG wird von der Lebensversicherungsbranche finanziert. Sie musste bisher nur die Mannheimer Leben retten, die durch ihre riskante Expansion in Schieflage geraten war. Ein Sicherungsfonds für die Branche ist seit 2004 gesetzlich vorgeschrieben.

In dem Reuters vorliegenden vertraulichen Papier des ESRB heißt es, nationale Sicherungssysteme seien „ungeeignet, mit der möglichen Pleite großer Lebensversicherer oder der gleichzeitigen Pleite mehrerer mittelgroßer Lebensversicherer fertig zu werden.“ Daher spricht sich das Gremium für einen EU-weiten Auffangmechanismus aus. Der bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelte ESRB soll als Frühwarnsystem für Probleme im Finanzsektor dienen. Ihm gehören Experten der EZB und von Aufsichtsbehörden an. Die „Süddeutsche Zeitung“ und das Online-Portal „versicherungsmonitor.de“ hatten zuerst über die Inhalte des Papiers berichtet. Der ESRB wollte sich dazu nicht äußern.

Auch die ESRB-Kritik am neuen Kapital-Regelwerk „Solvency II“ lässt die Bafin nicht gelten. Die dort vorgeschriebenen langfristigen Zinsannahmen seien „aus Sicht der Bafin derzeit nicht zu hoch“, hieß es in der Stellungnahme. Die Annahmen und die dahinter stehende Methodik würden aber ständig überprüft. Die Bafin sei daran beteiligt, die Entscheidung darüber treffe aber die EU-Kommission. Der ESRB bezweifelt, dass die Versicherer von einer langfristigen risikofreien Rendite von 4,2 Prozent ausgehen könnten. Damit unterschätzten sie zum Teil die Höhe der Verpflichtungen gegenüber den Versicherten, warnen die Experten. Je geringer die Rendite, desto mehr Eigenkapital müssten die Versicherer zurücklegen.

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