Länderkammer wollen Klarheit Wer trägt eigentlich die Kosten des Atomausstiegs?

Wenn ein Betreiber eines Atomkraftwerkes pleite ist, wer zahlt dann den Rückbau eines Atomkraftwerks? Länder wie NRW leiden bereits jetzt an enormen Steuerausfällen und nehmen deshalb die Betreiber in Schutz.

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Das Atomkraftwerk (AKW) Biblis in Hessen. Länder dringen nun auf Klarheit bei der Abwicklung der Kosten des Atomausstiegs. Quelle: dpa

Berlin Die Bundesländer dringen auf eine Überprüfung der Kosten für den Atomausstieg und der Milliarden-Rückstellungen der Energiekonzerne dafür. Nach wochenlangen Debatten forderte die Länderkammer am Freitag die Bundesregierung auf, die Rückstellungen in Höhe von 35,8 Milliarden Euro so zu sichern, das sie auch bei der Pleite eines AKW-Betreibers zur Verfügung stehen. Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) meinte, die Kosten für Rückbau und Entsorgung seien sicher höher als die bisherigen Rückstellungen.

Daher könnte am Ende der Prüfung die Frage stehen, ob die ohnehin durch die Energiewende schon kriselnden Unternehmen weitere Milliarden zur Verfügung stellen müssen. Nordrhein-Westfalen, wo die größten Erzeuger Eon und RWE ihren Sitz haben, hatte einen ersten Anlauf vor drei Wochen blockiert - das Land hat jetzt schon erhebliche Steuerausfälle aus der Energiebranche zu verzeichnen.

Der von Schleswig-Holstein, Hessen und Rheinland-Pfalz eingebrachte Entschließungsantrag bringt auch die Idee einer Übertragung der Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds ins Spiel, damit der Staat notfalls einen besseren Zugriff auf die Gelder hätte. So soll auch ein Haften des Steuerzahlers vermieden werden - das Verursacherprinzip bei der Abwicklung des Atomzeitalters wird betont.

Es sei völlig unklar, ob die Gelder reichen würden, betonte Schleswig-Holsteins Energieminister Robert Habeck (Grüne). „Ein ziemlich rumpeliger Weg lag dazwischen“, meinte er mit Blick auf den nun doch erfolgten Beschluss. Darin wurden einige Fragen zu „Prüfbitten“ abgemildert: Müssen die Versorger auch langfristig eine ausreichende Kostendeckung vorweisen? Und soll der jeweilige Mutterkonzern zeitlich unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten einstehen müssen, wenn eine ein AKW betreibende Tochtergesellschaft insolvent wird?

Thorben Becker vom den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) betonte: „Bleiben die derzeit vorhandenen 36 Milliarden Euro für Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke und die Atommülllagerung auf den Konten der Stromkonzerne, stehen heutige und nachfolgende Generationen möglicherweise vor einem riesigen Problem.“ Die Finanzierung der Folgekosten der Atomenergie könnte infrage gestellt sein. Dagegen helfe nur die Überführung der Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds, betonte der BUND-Vertreter.

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