Maghreb-Staaten Bundesrat entscheidet über sichere Herkunftsländer

Die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer ist umstritten. Ein Gesetzentwurf wurde vom Bundestag ohne Änderungsvorschläge des Bundesrats verabschiedet. Unklar ist, ob der Bundesrat da mitmacht.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Asyleinträge von Personen aus den Maghreb-Staaten werden schnell abgelehnt. Quelle: dpa

Berlin Auf Antrag Bayerns befasst sich der Bundesrat am 10. März erneut mit der umstrittenen Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als „sichere Herkunftsländer“. Damit könnten Asylanträge von Personen aus diesen Ländern als offensichtlich unbegründet abgelehnt und die Verfahren beschleunigt behandelt werden. Sichere Herkunftsländer sind Staaten, von denen angenommen wird, dass es dort keine politische Verfolgung oder unmenschliche Bestrafungen gibt.

Im März 2016 hatte der Bundesrat erstmals zu dem entsprechenden Gesetzentwurf des Bundeskabinetts Stellung genommen. Bedenken hatte die Länderkammer besonders bei der Bewertung der Menschenrechtslage in den drei Maghreb-Staaten. Im Mai 2016 verabschiedete dann der Bundestag das Gesetz ohne Änderungen.

Im Bundesrat kam es bislang nicht zu einer Abstimmung, da das Vorhaben im Juni 2016 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt worden war. Vorbehalte kamen damals vor allem von Ländern mit Grünen- und Linken-Beteiligung.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte damals allerdings signalisiert, der umstrittenen Einstufung zuzustimmen. Die Bundesregierung habe ihm zugesichert, dafür zu sorgen, dass Gruppen wie Homosexuelle, Journalisten oder religiöse Minderheiten in dem Asylverfahren nach bisheriger Gesetzeslage behandelt würden, sagte er damals.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Bayern hat nun beantragt, die Vorlage in der Sitzung am Freitag kommender Woche zu beraten. Eine Mehrheit ist offen – zumal in einem Jahr mit drei Landtagswahlen und der Bundestagswahl im September.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%