Mieterstrom Solarstrom kann auch ohne Eigenheim gefördert werden

Um selbst produzierten Strom zu nutzen, brauchte man bislang ein eigenes Haus, auf dessen Dach Solaranlagen installiert werden. Nun werden auch Anlagen auf vermieteten Häusern gefördert.

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Ein eigenes Dach ist nicht mehr notwendig. Quelle: obs

Auch Mieter sollen künftig von billigem Solarstrom profitieren, der auf ihren Wohnanlagen produziert wird. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch neue Förderregeln, mit der nicht nur die Eigentümer, sondern auch die Mieter den Strom günstig nutzen können. "Mit der Förderung von Mieterstrom beteiligen wir die Mieter direkt an der Energiewende", sagte Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries. Noch in diesem Jahr solle die Förderung greifen. Das Potenzial für die Versorgung mit örtlich erzeugtem Strom liege bei 3,8 Millionen Wohnungen. Das Ministerium geht zunächst von jährlich gut 12.000 Projekten nach diesem Modell aus.

Solaranlagen auf Dächern lohnen sich vor allem dann, wenn der Strom zu großen Teilen selbst genutzt wird. Der garantierte Abnahmepreis für die Einspeisung ins Netz spielt bei neuen Anlagen nicht mehr die entscheidende Rolle. Der Selbstverbraucher profitiert dabei vor allem von den wegfallenden Abgaben für Leitungsnutzung und Stromsteuer sowie von einer geringeren Ökostrom-Umlage.

Vor allem letzterer Vorteil entfällt, wenn der Strom an Mieter weiterverkauft wird. Dies soll zwar grundsätzlich so beibehalten werden. Gleichzeitig soll der Eigentümer jetzt aber je nach Anlagengröße eine Förderung für Mieterstrom zwischen 2,75 Cent und 3,8 Cent bekommen. Damit soll sich der Weiterverkauf an die Mieter lohnen. Sie können aber nicht verpflichtet werden, den Strom vom Eigentümer und Anlagenbetreiber abzunehmen.

Ähnliche Regelungen wurden auch zum Einsatz von kleinen, umweltfreundlichen Blockheizkraftwerken beschlossen, die neben Strom auch Wärme erzeugen.

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