Neue Steuer-Regelung Firmen sollen „Kleinkram“ schneller abschreiben können

Der bisherige Grenzwert für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern soll mindestens verdoppelt werden. Darauf haben sich die Koalitionsfraktionen geeinigt. Der Mittelstand freut sich über den Schritt.

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Kleingeräte sollen in Zukunft in größerem Umfang als bisher steuermindernd abgeschrieben werden können. Quelle: dpa

Berlin Deutsche Firmen sollen künftig Kleingeräte wie Kaffeemaschinen, Telefone oder Laptops in größerem Umfang als bisher unmittelbar steuermindernd abschreiben können. Eine Grundsatzeinigung der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass der bisherige Grenzwert für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von 410 Euro mindestens verdoppelt werden soll. Der endgültige Wert soll sich im Korridor zwischen 800 und 1000 Euro bewegen. Eine Einigung beim Betrag wollen die Fraktionen noch in dieser Woche erreichen. Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble stimmt der Erhöhung zu.

Ziel ist nach Angaben des wirtschaftspolitischen Unionssprechers Joachim Pfeiffer und seines SPD-Kollegen Bernd Westphal, die Gesetzesregelung noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen. Danach müsste der Bundestag noch vor der Sommerpause darüber entscheiden und auch der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Neuerung könnte dann ab 1. Januar 2018 gelten.

"Das ist eine gute Nachricht für den Mittelstand und das Handwerk", sagte Pfeiffer. Westphal hob hervor, dass vor allem kleinere, mittelständische Unternehmen profitieren. Für sie bringe die Neuerung unter anderem eine erhebliche Entlastung von bürokratischen Pflichten. Darüber hinaus bedeutet sie für die Unternehmen, die Wirtschaftsgüter ansonsten über fünf Jahre oder länger abschreiben müssen, einen kurzfristigen Zugewinn an Liquidität.

Die Kosten der Grenzwert-Erhöhung für die Finanzminister von Bund und Ländern betragen im Jahr der Einführung mindestens 1,5 Milliarden Euro. Die stehen dann in den Betrieben etwa für Investitionen zur Verfügung. Diese Summe wird in den folgenden Jahren in den Kassen des Staates aber wieder eingespielt, weil dann Teilabschreibungen ausbleiben.

Mit der Verständigung folgt die Politik einer Forderung, die die Wirtschaft seit Jahren erhebt. Die Wertgrenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern ist seit den 60er Jahren unverändert geblieben. Während die Union für eine Erhöhung auf 1000 Euro plädiert, ist die SPD momentan noch etwas zurückhaltender.

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