Neuregelung Schäuble will Länder bei Erbschaftssteuer frühzeitig einbinden

Das Bundesverfassungsgericht hat die Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Finanzminister Schäuble kündigt Reformpläne an. Sein Problem: Das Aufkommen der Steuer ist eigentlich Ländersache.

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Für eine Erbschaftsteuer-Reform braucht die große Koalition neben ihrer Mehrheit im Bundestag auch die Stimmen von mindestens zwei Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung im Bundesrat. Quelle: dpa

Berlin Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die Länder bei der Neuregelung der Erbschaftsteuer frühzeitig einbinden. Wie das Magazin „Focus“ (Samstag) berichtet, sollen Mitte Januar die zuständigen Referatsleiter des Bundes und der Länder gemeinsame Schlussfolgerungen aus dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts ziehen.

Schäuble hatte wiederholt deutlich gemacht, die Erbschaftsteuer eng an den Vorgaben des Gerichts entlang reformieren zu wollen. Allerdings dürfte es schwierig werden, die unterschiedlichen Interessen der Länder unter einen Hut zu bekommen. Das Aufkommen aus der Steuer steht den Ländern zu. Da es aber bundesweit einheitlich geregelt werden muss, bestimmt der Bund das Gesetzgebungsverfahren.

Nach dem Urteil sieht Bayern gute Chancen für seine Forderung nach Steuer-Regionalisierung. Die dortigen Regierungsjuristen seien der Auffassung, dass ab Juli 2016 der gesamte Erbschaftsteuertarif nicht mehr gelte und nicht nur die Ermäßigung für Großunternehmen, schreibt der „Münchner Merkur“ (Samstag). Finanzminister Markus Söder (CSU) sagte dem Blatt: „Damit würden die Karten für uns besser verteilt.“

Söder verlangt, dass die Länder über die Höhe der Erbschaftsteuer und über alle Freibeträge entscheiden können. Er schlägt vor, die Steuer auf Erbschaften und Schenkungen in Bayern dann um 50 Prozent zu senken: „Steuerwettbewerb ist grundsätzlich etwas Sinnvolles.“

Für eine Erbschaftsteuer-Reform braucht die große Koalition neben ihrer Mehrheit im Bundestag auch die Stimmen von mindestens zwei Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung im Bundesrat.

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