NPD-Mandatsträger Justizminister nehmen NPD-Finanzierung ins Visier

Die Debatte um einen Stopp staatlicher Gelder für die NPD gewinnt an Tempo. Hessen dringt auf eine Regelung noch vor der Bundestagwahl. Auch kommunale Mandatsträger der Partei sollen ins Visier genommen werden.

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Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar ein Verbot der NPD abgelehnt, die Partei aber als verfassungsfeindlich eingestuft. Quelle: dpa

Berlin Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) will den Ausschluss der rechtsextremen NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung zum Thema bei der Justizministerkonferenz Ende Juni in Deidesheim machen. Dabei sollen auch die Zuwendungen für NPD-Politiker in den Kommunen zur Sprache kommen. Der Entzug der Parteienfinanzierung für verfassungsfeindliche Parteien sei der richtige Weg.

„Darüber hinaus geht es aber auch um die Frage, ob die Mandatsträger solcher Parteien weiterhin öffentliche Gelder bekommen sollten“, sagte Kühne-Hörmann dem Handelsblatt. „Hier ist zu prüfen, ob der Entzug einer Parteienfinanzierung auch zur Folge hat, dass kommunale und andere Mandatsträger dieser verfassungsfeindlichen Parteien keine öffentlichen Gelder mehr bekommen.“

Geklärt werden müsse etwa die Frage, ob beim Entzug der Parteifinanzierung Fraktionen der NPD oder anderer verfassungsfeindlicher Parteien in Land oder Kommunen weiter mit öffentlichen Mitteln finanziert werden müssen. Und was geschehe mit parteilosen Mandatsträgern oder Wählergemeinschaften, fragte die Ministerin. Da in dieser Hinsicht noch „viele“ rechtliche Fragen geklärt werden müssen, werde Hessen das Thema bei der nächsten Justizministerkonferenz ansprechen.

„Es ist für eine Demokratie unerträglich und unzumutbar, Antidemokraten auch noch zu finanzieren“, sagte die CDU-Politikerin. Dennoch werde dies „kein leichter Weg“. Denn die Parteienfinanzierung sei an strenge Regeln gebunden. Die Initiative von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) müsse deshalb sicherstellen, dass eine Kontrolle der Finanzen verfassungsfeindlicher Parteien, etwa was die Herkunft der Spenden betreffe, erhalten bleibe. Gleichwohl seien nun „alle demokratischen Parteien dazu aufgerufen, die notwendige Grundgesetzänderung zu unterstützen - möglichst noch vor der Bundestagswahl im September“.

Der Städte- und Gemeindebund hatte am Wochenende gefordert, nicht nur der Partei, sondern auch den Abgeordneten auf kommunaler Ebene die staatlichen Mittel zu entziehen. „Wir können damit ein Zeichen für eine wehrhafte Demokratie setzen“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg dem Handelsblatt. Ein Rechtsgutachten für die Kommunen kommt zu dem Schluss, dass kommunale Mandatsträger von verfassungsfeindlichen Parteien über eine Änderung des Grundgesetzes von öffentlichen Zuwendungen ausgeschlossen werden könnten.

Am Freitag hatte die Große Koalition einen Prozess in Gang gesetzt, mit dem die NPD von der Parteienfinanzierung aus Steuergeldern ausgeschlossen werden soll. Innenminister de Maizière und Justizminister Heiko Maas (SPD) legten den Fraktionsspitzen von Union und SPD am Freitag Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes und weiterer Gesetze vor.


Koalition will gegen NPD auf allen staatlichen Ebenen vorgehen

De Maizière bezeichnete es als „schwer erträglichen“ Zustand, wenn eine als verfassungsfeindlich eingestufte Partei weiter aus Steuergeldern unterstützt würde. Kürzlich hatte die NPD erfolgreich vor Gericht gegen eine hessische Kommune geklagt, die ihr Fraktionsgelder gestrichen hatte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar ein Verbot der NPD abgelehnt, die Partei aber als verfassungsfeindlich eingestuft. Die Richter gaben den Hinweis, dass das Grundgesetz geändert werden könnte, um verfassungsfeindliche Parteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Die NPD hat keine Abgeordneten im Bundestag oder in den Landtagen, aber auf kommunaler Ebene. Für 2016 standen der Partei rund 1,1 Millionen Euro zu.

Politiker der Regierungsfraktionen zeigten sich im Gespräch mit dem Handelsblatt offen für eine Regelung, wie die Kommunen sie fordern. „Wir sollten die vom Bundesverfassungsgericht eröffnete Möglichkeit, die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, in vollem Umfang nutzen, auf allen staatlichen Ebenen“, sagte der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach. SPD-Vize Ralf Stegner forderte, alle Möglichkeiten sorgfältig zu prüfen, die es verfassungsfest erlaubten, Rechtsparteien und Demokratiefeinden die Teilhabe an der staatlichen Parteienfinanzierung zu entziehen.

Das Gutachten im Auftrag des Städte- und Gemeindebundes hat der Düsseldorfer Staatsrechtler Johannes Dietlein von der Freiherr-vom-Stein-Akademie erstellt. Dietlein knüpft mit seinem Vorschlag an eine Gesetzesinitiative des Bundesrats an. Die Länder wollen Artikel 21 des Grundgesetzes um einen Passus ergänzen, wonach der Ausschluss von Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung im Grundsatz möglich ist, sofern sich diese Parteien auch ohne verboten zu sein gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung wenden.

Staatsrechtler Dietlein regt in diesem Rahmen eine zusätzliche Regelung an. Das Grundgesetz könnte demnach mit einer „Annexregelung“ ergänzt werden, die die Landesgesetzgeber berechtigt oder gegebenenfalls sogar verpflichtet, „kommunale Mandatsträger, Gruppen und Fraktionen, die sich aus Mitgliedern verfassungsfeindlicher Parteien zusammensetzen, von Geld- und Sachleistungen auszunehmen“.

Rechtlich und rechtspolitisch spreche viel für die „Implementierung eines differenzierenden Zuwendungssystems auf kommunaler Ebene“ als Ergänzung zu der vom Bundesverfassungsgericht in die Diskussion gebrachten verfassungsrechtlichen Ausdifferenzierung des parteienrechtlichen Sanktionssystems, heißt es in dem Gutachten. Grundlage für eine solche Differenzierung könnte nach Ansicht von Dietlein „die für eine Neuordnung der allgemeinen Parteienfinanzierung maßgebliche isolierte Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit von Parteien durch das Bundesverfassungsgericht oder das Bundesverwaltungsgericht“ sein.

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