Ökostrom-Reform Bund erteilt Länder-Forderungen scharfe Absage

Der Bund lehnt Forderungen der Länder nach Änderungen der geplanten Ökostrom-Reform ab. Der Grund: Die Wünsche würden die Ökostrom-Umlage erhöhen. Doch man war sich einig, ein Ansteigen zu verhindern.

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Die Ausschüsse der Länderkammer beschlossen eine Reihe Änderungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz. Quelle: dpa

Berlin Der Bund hat Forderungen der Länder nach Änderungen an der geplanten Ökostrom-Reform in scharfer Form abgelehnt. Die Wünsche würden die Ökostrom-Umlage erhöhen und widersprächen dem Ergebnis eines Spitzengesprächs mit den Ministerpräsidenten im Kanzleramt, schrieb Wirtschafts-Staatssekretär Rainer Baake am Donnerstag an die Staatskanzleien aller Länder. Das Schreiben liegt der Nachrichtenagentur Reuters vor. Beim Treffen am 1. April hätten sich Bund und Länder darauf verständigt, ein Steigen der Umlage zu verhindern und das Gesetz mit EU-Vorgaben abzustimmen.

„Ich wäre Ihnen verbunden, wenn wir auf diesem Konsens bei den weiteren Beratungen im Bundesrat und Bundestag aufbauen könnten“, schrieb Baake. Dies teile er ihnen schon vor der offiziellen Stellungnahme des Bundes zu den Anträgen des Bundesrates mit.

In einem Begleitschreiben listet Baake insgesamt 70 Anträge der Länder auf: 66 werden davon mit „Ablehnen“ kommentiert, lediglich bei vier kleineren Punkten sagte er eine Prüfung zu.

Die Ausschüsse der Länderkammer hatten zuvor eine Reihe die Änderungen zum Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) beschlossen: Unter anderem machte sich der Wirtschaftsausschuss für die Biomasse stark. Statt den Ausbau wie von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) geplant auf jährlich 100 Megawatt zu begrenzen, plädierten die Länder im federführenden Ausschuss für 300 Megawatt. Dies sei nötig, um auch in Zukunft einen „umwelt- und standortangepassten Zubau“ zu ermöglichen. Gabriel hatte die Biogas-Anlagen als zu teuer und Verursacher von Mais-Monokulturen kritisiert.

Baake wies auch in diesem Fall auf das Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten Anfang April hin. Dabei seien die Biomasse-Regelungen streitfrei gewesen. "Hierbei sollte es bleiben", schrieb Baake. Ähnlich äußerte er sich zu Änderungsanträgen für Wind auf hoher See und zu Ausschreibungen von Ökostrom-Anlagen.

Damit will Gabriel ab 2017 in einem Bieterverfahren den Betreibern solcher Anlagen den Zuschlag geben, die die geringsten Subventionen verlangen. Derzeit gilt ein auf 20 Jahre garantierter Abnahmetarif unabhängig vom Standort der Solar- oder Windanlage. Die Ländervertreter wollen nun eine spätere Ausschreibung frühestens ab 2018 nach der Auswertung einer Pilotphase. Zudem sollen dafür eine neue gesetzliche Grundlage unter Beteiligung der Länder geschaffen werden. Baake nannte dies als nicht im Einklang mit Vorgaben der EU.

Der Bundesrat kann die Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) nicht stoppen, aber erheblich verzögern.

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