Dresden Pegida-Chef Lutz Bachmann muss wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe von 9.600 Euro zahlen. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Dresden zogen am Mittwoch sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft auf Vorschlag des Richters ihre Berufung zurück. Damit ist das Urteil vom Mai aus erster Instanz rechtskräftig.
Bachmann ist damals wegen herabwürdigender und hetzerischer Beleidigungen von Flüchtlingen zu 120 Tagessätzen à 80 Euro verurteilt worden. Zudem muss er die Prozesskosten aus dem ersten Verfahren und die ihm selbst entstandenen Kosten aus der Berufung tragen.