Reform der Erbschaftsteuer Schäuble kommt Kritikern entgegen

Schäubles Erbschaftsteuer-Pläne sorgen in Wirtschaftsverbänden, Ländern und in weiten Teilen der Union für Unmut. Der Finanzminister ist zu Korrekturen bereit – zumindest an einigen Stellen.

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Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble kommt seinen Kritikern bei der Reform der Erbschaftssteuer entgegen. Quelle: dpa

Berlin Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) kommt Kritikern bei der Erbschaftsteuer-Reform entgegen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sind unter anderem bei Kleinstfirmen weniger scharfe Verschonungsregeln für Firmenerben geplant. Unternehmen mit bis zu drei Beschäftigten sollen ohne jede Prüfung generell von der Erbschaftsteuer befreit werden. Zwischen drei und zehn Mitarbeitern sei ein Abschmelzmodell geplant, verlautete am Montag aus Kreisen der schwarz-roten Koalition in Berlin.

Die Debatte dauere bis zur Vorlage eines Referentenentwurfs aber noch an. Diesen will Schäuble noch im Mai vorlegen. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 schärfere Regeln für die Begünstigung von Firmenerben gefordert. Erste Reform-Eckpunkte des Finanzministers waren auf Kritik aus Wirtschaft und Union gestoßen.

Zunächst hatte Schäuble bei Kleinfirmen eine Bagatellgrenze für die Verschonung von der Steuer vorgesehen - und zwar bis zu einem Unternehmenswert von einer Million Euro. Nun soll eine Steuerbefreiung – wie bisher – auch dann möglich sein, wenn eine bestimmte Zahl an Arbeitsplätzen – gemessen an der Lohnsumme – über mehrere Jahre erhalten wird. Dies soll aber nur noch für Firmen mit einer sehr geringen Beschäftigtenzahl gelten. Etwa die Hälfte aller Unternehmen hat neben dem Inhaber nicht mehr als drei Mitarbeiter.

Die Karlsruher Richter fordern, dass bei größeren Unternehmen Firmenerben nur dann verschont werden dürfen, wenn sie in einer Bedürfnisprüfung nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften. Hier bleibt es dem Vernehmen nach bei der von Schäuble geplanten Freigrenze von 20 Millionen Euro je Erbfall. Es soll aber ein Wahlrecht geben zwischen Stundung der Steuerzahlung und einer Vermögensprüfung.

Nach ersten Eckpunkten wollte Schäuble bei der Bedürfnisprüfung privates Vermögen bis zur Hälfte heranziehen. Die Wirtschaft sowie große Teile von CDU/CSU fordern eine weit höhere Obergrenze und lehnen eine Einbeziehung von Privatvermögen ab. Schließlich könnte eine Bedürfnisprüfung bei Familienunternehmen an Verfügungsbeschränkungen und Kriterien wie die Kapitalbindung – etwa wegen eines Ausschüttungsverbotes – geknüpft werden.

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