Steuern Wie Steinbrück die Rechtssprechung aushebelt

Seite 2/2

Nun würden gern auch alle anderen Piloten ihre Ausbildungskosten bei den Finanzämtern geltend machen; allein die Kölner Steuerberatungskanzlei Koch vertritt derzeit 150 solche Fälle. Doch Bundesfinanzminister Steinbrück hat bisher eine Veröffentlichung des BFH-Urteils im Bundessteuerblatt verhindert – mit der gleichen Folge wie der eines Nichtanwendungserlasses: dass nämlich die Finanzämter bei der Prüfung anderer Fälle nicht darauf Bezug nehmen dürfen.

Pseftelis vermutet, dass Steinbrück die Angst umtreibt, einige Milliarden Euro durch das BFH-Urteil zu verlieren. Denn grundsätzlich müsste jeder Beschäftigte, der in eine Ausbildung für sein Berufsleben investiert hat, diese Kosten dann steuerlich geltend machen können, wenn er entsprechende Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit erzielt. Laut Pseftelis fielen beispielsweise auch Aufwendungen für ein MBA-Studium darunter.

Oswald: Nichtanwendungserlasse verfassungswidrig?

Ein anderer Fall ist die steuerrechtliche Behandlung von Dienstwagen. Der BFH hatte am 4. April 2008 entschieden, dass der klagende Steuerpflichtige nur tatsächlich gefahrene Kilometer zwischen Wohnung und Betrieb mit 0,03 Prozent des Listenpreises versteuern muss. Am 23. Oktober verfügte das Bundesfinanzministerium, dass das Urteil nicht über den konkreten Einzelfall hinaus angewendet werden darf. Jeder andere Dienstwagenfahrer muss nun selbst vor Gericht ziehen, um gleiches Recht zu erlangen.

Empört wandten sich die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft kürzlich ans Parlament. In einem Schreiben an Eduard Oswald (CSU), Vorsitzender des Finanzausschusses im Bundestag, bezweifeln sie, „ob solche Nichtanwendungserlasse verfassungsrechtlich zulässig sind“ und verweisen auf das Gewaltenteilungsprinzip in Artikel 20 Grundgesetz. Oswald versprach immerhin, sich des Themas in der nächsten Legislaturperiode annehmen zu wollen.

Die FDP, sagt Schäffler, hat derweil erklärt, dass es mit ihr als Regierungspartei künftig keine Nichtanwendungserlasse geben werde. Das dürfte Steinbrücks Furor noch befeuern.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%