Steuerzahlergedenktag Ab wann arbeiten wir für den eigenen Geldbeutel?

Ab Montag arbeiten die Steuerzahler in Deutschland endlich für sich selbst, hat der Steuerzahlerbund errechnet. Doch das DIW widerspricht und ruft ein anderes Datum zum sogenannten Steuerzahlergedenktag aus.

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Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes ging die bisherige Arbeitsleistung des Jahres 2013 komplett für Steuern und Sozialabgaben drauf. Erst ab Montag an bleibt von Lohn und Gehalt etwas übrig. Quelle: dpa

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat Berechnungen des Steuerzahlerbunds widersprochen, wonach der 8. Juli der sogenannte Steuerzahlergedenktag 2013 sei. Von diesem Datum an können die Deutschen nach Steuerzahlbund-Angaben das, was sie in diesem Jahr erwirtschaften, auch für sich selbst behalten.

Der DIW-Steuerexperte Stefan Bach sagte dazu Handelsblatt Online: „Die Berechnungsmethode des Steuerzahlerbundes ist grundsätzlich fraglich und überschätzt die gesamtwirtschaftliche Abgabenquote deutlich, weil das Abgabenaufkommen auf das Volkseinkommen bezogen wird.“ Bei dieser gesamtwirtschaftlichen Einkommensgröße seien die indirekten Steuern bereits abgezogen. „Daher sollte man besser das Nettonationaleinkommen zu Grunde legen, das noch nicht um indirekte Steuern korrigiert ist. Dann liegt die gesamtwirtschaftliche Abgabenquote 2013 bei 45 Prozent, und der Steuerzahlergedenktag ist nicht Anfang Juli, sondern wäre schon auf den 13. Juni gefallen.“

Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes ging - rein rechnerisch - die bisherige Arbeitsleistung des Jahres 2013 komplett für Steuern und Sozialabgaben drauf. Demnach bleibt erst vom 8. Juli an von Lohn und Gehalt etwas übrig. Im Durchschnitt muss jeder Bundesbürger nach diesen Berechnungen 51,6 Prozent seines Verdienstes abführen.

Der Steuerzahlerbund ermittelt jedes Jahr den Steuerzahlergedenktag. 2012 fiel er ebenfalls auf den 8. Juli. Weil das vergangene Jahr jedoch ein Schaltjahr war, arbeitete man effektiv einen Tag länger für die öffentlichen Kassen. Die höchste Belastung war nach Angaben des Steuerzahlerbundes in den Jahren 1999 (54,5 Prozent) und 2000 (54,7 Prozent).

Kritisch sieht der Bund der Steuerzahler auch die gesamte aktuelle Legislaturperiode. „Ziehen wir Bilanz, dann müssen wir feststellen, dass vieles versprochen, aber nur wenig realisiert wurde“, sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel der „WirtschaftsWoche“. „Gut sind die Entlastungen bei den Sozialabgaben, schlecht ist weiterhin die Höhe der steuerlichen Belastung.“

Der Steuerzahlergedenktag am 8. Juli spiegelt einen volkswirtschaftlichen Durchschnitt wider. Betrachtet man einzelne Haushaltstypen, wird deutlich, wie unterschiedlich die Belastungen verteilt sind. Nach Berechnungen des Steuerzahlerbunds und der „WirtschaftsWoche“ muss beispielsweise eine vierköpfige Familie mit einem Verdiener und einem Haushaltseinkommen von 4190 Euro nur bis zum 21. Juni für den Staat arbeiten. Ein Doppelverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern, einem Eigenheim und einem hohen Einkommen von 13.630 Euro braucht dagegen bis zum 22. Juli, um alle Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuzahlen.

Ein Unternehmer, der mit seinem Betrieb 100 Millionen Euro umsetzt und 5,4 Millionen Gewinn erzielt, muss sogar bis zum 5. September für den Staat arbeiten. Selbst von einem Hartz-IV-Empfänger, der seinen gesamten Lebensunterhalt in Höhe des Regelsatzes von 382 Euro aus der Staatskasse erhält, fließen über die Verbrauchsteuern knapp 30 Prozent zurück an den Staat.

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