Streit um Friedman-Äußerungen N24 zieht gegen AfD vor Gericht

N24-Moderator Friedman legt AfD-Europakandidatin von Storch brisante Aussagen in den Mund. Die Partei klagt auf eine Gegendarstellung. Doch der Sender stellt sich quer. Nun landet der Vorgang vor Gericht.

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Michel Friedman diskutiert mit dem Grünen-Politiker Sarrazin und AfD-Chef Lucke (v. l.), dann kommt es zum Eklat und Lucke verlässt das Studio. Quelle: PR

Berlin Der Fernsehsender N24 zieht gegen die Alternative für Deutschland (AfD) vor Gericht. Hintergrund ist eine Ausgabe des N24-Talks „Studio Friedman“ vom 27. Februar, in der Moderator Michel Friedman Behauptungen über die Berliner Europakandidatin Beatrix von Storch aufgestellt hat, die sich hinterher als falsch herausgestellt haben. Dagegen hat die Partei geklagt - zunächst erfolgreich.

Der Sender wehrt sich nun allerdings – ebenfalls mit Rechtsmitteln, wie aus Unterlagen über den Fall hervorgeht, die Handelsblatt Online vorliegen. Demnach hat der Sender gegen die einstweilige Verfügung inklusive der von der AfD verlangten Gegendarstellung beim Landgericht Berlin Widerspruch eingelegt.

Bei der besagten Sendung, an der von Storch selbst gar nicht teilnahm, sondern neben dem Grünen-Bundestagsabgeordneten Manuel Sarrazin der Chef der AfD, Bernd Lucke, ging es um das Thema EU-Einwanderung und um die Frage, wie Luckes Partei dazu steht.

Friedman nahm Lucke mit zugespitzten Fragen in die Zange. Der sah sich im Verlauf der Sendung schließlich so unfair in die Enge gedrängt, so dass er kurzerhand das Studio verließ. Die AfD ließ den Eklat nicht auf sich beruhen und klagte dagegen, dass Friedman mit aus ihrer Sicht unlauteren Mitteln versuchte, die AfD mit ihren eigenen Aussagen zu entzaubern.

„Die Frage, um die es geht“, sprach Friedman damals Lucke direkt an und leitete damit den dann folgenden Eklat ein: „Die AfD sieht sich immer als Opfer und sagt: Wir tun das, was andere Parteien nicht mehr tun. Wir sprechen doch nur die Ängste der Bevölkerung aus. Ihre Europawahl-Kandidatin Beatrix von Storch sagt: ,Multikulti hat die Aufgabe die Völker zu homogenisieren und damit religiös und kulturell auszulöschen.' Wenn das nicht Rassismus ist, was ist dann Rassismus?“


„Den Nerv von N24 getroffen“

Kurze Zeit später in der Sendung fragte Friedman dann noch einmal konkret bei Lucke nach: „Stehen Sie hinter der Aussage Ihrer Kandidatin?“ Da aber Lucke offenbar keine präzise Antwort geben wollte, hakte Friedman nochmals mehrfach nach, bekam jedoch keine konkrete Aussage von seinem Gast. Lucke verließ dann das Studio. Später stellte sich heraus, dass das besagte Zitat gar nicht von der AfD-Politikerin von Storch stammt, sondern von einem Blogger.

Über den Fall will das Landgericht Berlin nun abschließend am 24. April entscheiden. Spätestens dann muss der Sender seinen Widerspruch begründen. Der Anwalt der AfD sieht offenbar für die Partei die Chance, öffentlichkeitswirksam an diesem Tag zu punkten. In einem Brief an von Storch schreibt er: „Offenbar gibt es Medieninteresse. Ich rege an, dass sie ihr Erscheinen zum Termin ermöglichen.“

In einem weiteren Brief an die Bundesgeschäftsstelle wird der Anwalt noch deutlicher. Er unterstreicht zunächst, dass die Partei mit der einstweiligen Verfügung „den Nerv von N24 getroffen“ habe. Für jeden Fernsehsender sei es eine „Bloßstellung“, eine Gegendarstellung veröffentlichen zu müssen. Dann nimmt der Jurist noch einmal auf die Sendung Bezug. Der Sender werbe damit, dass „alles „knallhart“ von Friedman recherchiert“ worden sei. „Im Falle der Frau Storch wurde schlicht und ergreifend eine Lüge über den Fernsehsender verbreitet.“ Friedman habe Lucke „mit dieser Lüge in die Ecke treiben“ wollen.

Er rege daher an, so der Anwalt in dem Brief an die AfD weiter, „in entsprechender Weise übers Internet den bevorstehenden Verhandlungstermin zu veröffentlichen, um die Medien auf diesen Termin aufmerksam zu machen“. Im Hinblick auf den Europawahlkampf könne das „Medien-Echo“ nicht schaden.

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