Urteil des EuGH Kürzel verschwindet aus deutschen Pässen

Streit um drei Buchstaben: Der Europäische Gerichtshof verbannt „geb.“ aus deutschen Reisepässen. Bisher kennzeichnen sie Geburtsnamen allein mit dem Kürzel, das wohl nur Deutsche verstehen. Das soll sich nun ändern.

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Die Angabe „geb.“ führe zu Missverständnissen im Ausland, erklärte der Mann, der gegen das Pass-Kürzel geklagt hatte. Quelle: dpa

Luxemburg Aus deutschen Reisepässen soll das Kürzel „geb.“ für „geboren“ bald verschwinden. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs reicht die Abkürzung nicht aus, um auch im Ausland eindeutig den Geburtsnamen zu erkennen.

Die Richter befanden am Donnerstag in Luxemburg, dass neben dem Namen auch der Geburtsname in einem Feld erscheinen muss, das nicht nur in Deutsch, sondern auch noch in einer anderen Sprache (Französisch, Englisch oder Spanisch) bezeichnet wird.

Geklagt hatte ein Mann aus Karlsruhe, der einen anderen Nachnamen als seinen Geburtsnamen trägt. Er argumentierte, die Angabe „geb.“ führe zu Missverständnissen im Ausland. Das Urteil bezieht sich nur auf Reisepässe, nicht auf Personalausweise.

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