Zu Unrecht im Gefängnis Maas für höhere Haftentschädigung

Wer in Deutschland zu Unrecht hinter Gitter landet, hat vergleichsweise schlechte Karten. Finanzielle Entschädigungen fallen geringer aus als anderswo. Nun könnte Bewegung in die Sache kommen.

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Die vom Justizminister vorgeschlagene Erhöhung der Haftentschädigung ist dem Deutschen Anwaltsverein zu niedrig. Quelle: dpa

Berlin Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich dafür ausgesprochen, Opfer von Fehlurteilen für ihre Haft besser zu entschädigen. „Wer zu Unrecht im Gefängnis saß, sollte eine deutlich höhere finanzielle Entschädigung als bisher erhalten“, sagte der SPD-Politiker vor der Justizministerkonferenz am Donnerstag in Berlin, bei der das Thema beraten wird. „Der Ball liegt bei den Ländern. Sie müssen bereit sein, höhere Entschädigungskosten zu tragen.“

Bei ihrem Treffen wollen die Justizminister von Bund und Ländern nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur über einen Vorschlag beraten, die Pauschale für einen Hafttag von 25 auf 35 Euro anzuheben. Der Betrag soll zudem dynamisch steigen. Allerdings ist offen, ob die Idee eine Mehrheit findet.

Das Land Berlin ist dafür: „Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Fehlerkultur in der Justiz“, sagte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) der dpa. „Auch wenn man Freiheitsentziehung materiell nur schwer entschädigen kann, wäre eine Anhebung ein wichtiges Zeichen für die Betroffenen.“

Das Bundesjustizministerium stehe solchen und anderen Verbesserungen aufgeschlossen gegenüber, sagte Maas. „Der Staat muss alles dafür tun, dass die Betroffenen schnell wieder ein bürgerliches Leben führen können. Sie dürfen nicht alleine gelassen werden, wenn sie wieder in Freiheit sind. Dazu sollte über Verfahrenserleichterungen und Unterstützungsangebote nachgedacht werden.“

Wer unschuldig in Haft komme, verliere oft alles: Beruf und Familie, die persönliche und wirtschaftliche Existenz, so Maas. „Die Justiz muss für diese sehr seltenen, aber schlimmen Fehler gerade stehen.“ Nach Angaben der Berliner Justizverwaltung erhielten allein in der Hauptstadt im Vorjahr 59 Personen eine Haftentschädigung für sogenannte immateriellen Schäden in Straf- oder Untersuchungshaft. Dabei sei es um insgesamt 3692 Hafttage gegangen.

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hält die in Rede stehende Summe von 35 Euro für zu niedrig und strebt 100 Euro an. Die Diskussion sei enttäuschend, sagte DAV-Präsident Ulrich Schellenberg der dpa. „Der europäische Vergleich macht dies deutlich: So erhalten unschuldig Inhaftierte in den Niederlanden beispielsweise zwischen 80 und 105 Euro für jeden zu Unrecht hinter Gittern verbrachten Tag. Angesichts dessen wäre es angebracht, auch in Deutschland die Entschädigung auf 100 Euro pro Tag zu erhöhen.“

Auch der Umgang mit zu Unrecht Inhaftierten nach deren Entlassung sei reformbedürftig. „Jeder Straftäter, der vorzeitig aus der Haft entlassen wird, hat einen Bewährungshelfer an seiner Seite und erhält Hilfe bei der Resozialisierung – ein unschuldig Inhaftierter wird hingegen vom Staat alleingelassen.“ Auch wer nach längerer Haft als unschuldig entlassen wird, benötige Hilfe, um in der Gesellschaft wieder Fuß zu fassen.

Schellenberg schlug einen „Helfer für Justizopfer“ vor: „Dieser könnte als Ombudsmann bei den Justizministerien der Länder angegliedert sein und den Betroffenen beispielsweise bei der Suche einer Wohnung und Arbeitsstelle helfen.“

Bei ihrer Konferenz reden die Justizminister auch über eine Verkürzung von Mammut-Strafverfahren. „Es muss ein Weg gefunden werden, solche Verfahren zu straffen, auch weil die Bürger zügige Entscheidungen erwarten“, sagte der Konferenzvorsitzende, der rheinland-pfälzische Ressortchef Herbert Mertin (FDP), der Deutschen Presse-Agentur. „Wenn man etwa den NSU-Prozess nimmt, der geht schon an die Grenzen der Belastbarkeit.“ Das Verfahren um mutmaßliche Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) läuft seit viereinhalb Jahren.

Mertin geht davon aus, dass es für den Plan kürzerer Verfahren eine Mehrheit gibt. Vorgesehen ist, eine Arbeitsgruppe mit dem Bundesjustizministerium einzurichten. Ein möglicher Ansatzpunkt könnte die Bündelung der Interessen von Nebenklägern sein.

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