Zwei-Klassen-Medizin Krankenkassen sehen SPD-Pläne skeptisch

Die gesetzlichen Kassen unterstützen die Forderung der SPD nach einer Abschaffung der Zwei-Klassen-Medizin. Doch lehnen sie es ab, Ärzten mehr Geld zu zahlen. Damit sind sie sich mit den Privaten überraschend einig.

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Gesetzliche wie private Kassen fürchten höhere Kosten durch die Pläne der SPD. Quelle: dpa

Berlin Die Abschaffung der Zwei-Klassen-Medizin in deutschen Arztpraxen zwischen privat und gesetzlich Versicherten dürfte die populärste Zusatzforderung der SPD für die Koalitionsverhandlungen sein. Schließlich hat nahezu jeder gesetzlich Versicherte schon erlebt, dass er auf einen Facharzttermin oder einen Termin für ein Röntgenbild oder ein MRT deutlich länger warten musste als Privatversicherte.

Und dies aus dem einfachen Grund, dass die privaten Kassen den Ärzten deutlich höhere Honorare zahlen als die gesetzlichen. Doch die Umsetzung der Forderung der SPD, durch eine Vereinheitlichung der Honorierung diesen Fehlanreiz zu beseitigen, ist weit schwieriger als sie sich anhört. Das wird nirgends deutlicher als bei der Reaktion der gesetzlichen Kassen auf den Parteitagsbeschluss.

„Unterschiedliche Wartezeiten auf einen Arzttermin von gesetzlich- und privatversicherten Patienten zu beenden, wäre ein echter Fortschritt“, lobte der Vizevorstandschef des GKV-Spitzenverbands, Johann Magnus von Stackelberg, im Gespräch mit dem Handelsblatt. Doch er fügt sofort ein großes „Aber“ hinzu: „Wenn einheitliche Honorierung bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft mehr bezahlen und die privaten Krankenversicherungen weniger, dann lehnen wir das ab.“

Die gesetzlichen Kassen versorgten heute 90 Prozent der Bevölkerung. „Und wir haben dafür 2016 im Durchschnitt 380.000 Euro an jede Arztpraxis gezahlt, obwohl die Mediziner zusätzlich auch noch Privatversicherte behandeln“, so Stackelberg. „Es gibt keinen sachlichen Grund, dass die gesetzlichen Krankenkassen über die jährlichen Honorarsteigerungen hinaus noch mehr Geld an die niedergelassenen Ärzte bezahlen sollten.“ Wir zahlen schon genug ist, lautet die Botschaft der gesetzlichen Kassen.

Zumindest in diesem Punkt besteht dabei zumindest im Ergebnis Einigkeit mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). Dessen Vorsitzender Uwe Laue, im Hauptberuf Vorstandschef der Debeka, rechnete im Interview mit dem Handelsblatt vor, dass jede Arztpraxis in Deutschland im Schnitt über 50.000 Euro pro Jahr verlieren würde, wenn die höheren Honorare der Privatversicherten in Zukunft ganz wegfielen. Viele Praxen müssten schließen – mit üblen Folgen für alle Patienten, so Laue.

Wenn SPD-Politiker dies nun dadurch verhindern wollten, dass sie diese Verluste vollständig ausgleichen, indem die Honorare für gesetzlich Versicherte entsprechend erhöht werden, müsste wiederum der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen, warnt Laue. Für eine leitende Krankenschwester im öffentlichen Dienst wären das leicht bis zu 500 Euro mehr GKV-Beitrag im Jahr. „Sie sehen, die Vereinheitlichungs-Ideologie richtet vor allem Schaden an“, plädierte der Debeka-Chef für die Beibehaltung des Status quo. Mithin stößt die SPD überraschend deutlich mit ihrer Forderung nach einer „gerechteren Honorarordnung“ für Ärzte auf Skepsis sowohl bei den gesetzlichen Kassen als auch bei der PKV.

Aus der Ärzteschaft kamen ähnlich kritische Reaktionen. „Um es deutlich zu sagen: Die medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland ist gut. Alle Bürger haben eine qualitativ hochwertige und umfassende Versorgung mit Zugang zu neuesten medizinischen Verfahren – und zwar unabhängig von Versicherungsstatus und Einkommen“, sagte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Andreas Gassen. Er warnte davor, mit einer neuen Honorarordnung aus „Ideologie ein funktionierendes Gesundheitswesen auf den Kopf zu stellen und gefährliche Experimente einzugehen“.


Kassen könnten Rücklagen anzapfen

Das Beispiel England zeige aktuell sehr drastisch, wohin staatlich definierte Einheitsvergütungen und Bürgerversicherungen führten – nämlich zu einer schlechteren Versorgung für alle. Gleichwohl sprach sich Gassen für Änderungen an den heutigen Regeln für die Arzthonorare gesetzlich Versicherter aus. Anders als die Honorare für Privatversicherte sind diese nämlich in der Höhe begrenzt.

Die Kassen handeln dazu jährlich mit den Ärzten eine Gesamtvergütung aus, die unter dem Strich eingehalten werden muss. Dies führe laut Gassen dazu, dass heute 10 bis 20 Prozent der Leistungen von Ärzten für gesetzlich Versicherte gar nicht vergütet würden und das, obwohl die Kassen derzeit über Rücklagen von mehr als 25 Milliarden Euro verfügten. Dieses Geld sollte reichen, so Gassen, die Budgetierung zu lockern. „Auch hierdurch könnte ein noch schnellerer Zugang der Patienten gewährleistet werden.“

Bei der bisherigen Diskussion ist bisher nahezu untergegangen, dass der SPD-Parteitag am Sonntag nicht nur für eine gerechtere ärztliche Gebührenordnung votiert hatte. Er will auch mit der Union erneut darüber verhandeln, Beamten in Zukunft ein Wahlrecht zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu geben. Über dieses Thema hatte es schon bei den Jamaika-Verhandlungen heftige Debatten zwischen den Vertretern der Grünen und der Union gegeben.

Formell können sich Beamte zwar schon heute gesetzlich versichern. Sie verlieren dann aber ihren Anspruch auf Beihilfe. Über die Beihilfe trägt der öffentlichen Arbeitgeber rund 50 Prozent der Behandlungskosten, bei Pensionären sogar 70 Prozent. Sie müssen mithin neben dem Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Versicherung auch den Arbeitgeberanteil tragen, wenn sie sich gesetzlich versichern.

Die SPD möchte das gerne ändern. So könnten die öffentlichen Arbeitgeber verpflichtet werden, anstelle der Beihilfe bei gesetzlich versicherten Beamten einen Arbeitgeberbeitrag zu zahlen. Kritiker warnen vor den erheblichen Kosten einer solchen Umstellung. Sie entstehen dadurch, dass Beihilfe nur im Krankheitsfall gezahlt werden muss, der Arbeitgeberbeitrag jedoch auch bei jungen und gesunden Beamten fällig wird.

Auf der anderen Seite dürften die Beihilfekosten in Zukunft stark wachsen, wenn immer mehr Beamte ins Pensionsalter kommen. Die meisten Bundesländer lehnen diesen Plan der SPD daher ab. Nur Hamburg hat ein entsprechendes Gesetz für seine Landesbediensteten auf den Weg gebracht.

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