EZB-Stresstest Streit um Gläubigerbeteiligung

Die EU-Kommission und die EZB streiten um die Subventionierung kapitalschwacher Banken. Kapitallücken, die beim EZB-Stresstest aufgedeckt werden könnten, sollen weiterhin mit staatlichen Geldern gestopft werden.

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Die Euro-Skulptur vor der Europäischen Zentralbank (EZB): Um Hilfsgelder für kapitalschwache Banken ist ein interner Streit entbrannt. Quelle: dpa

Brüssel Die EU-Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) streiten um die Finanzierung von Hilfen für kapitalschwache Banken. Für Kapitallücken, die beim bevorstehenden Stresstest durch die EZB entdeckt werden könnten, sollen teilweise weiterhin Staatshilfen möglich sein. Die EZB übe in dieser Sache Druck auf die EU-Kommission aus, bestätigten mehrere hochrangige EU-Diplomaten dem Handelsblatt (Mittwochsausgabe).

Auf europäischer Ebene wird derzeit darüber verhandelt, wie die EU-Abwicklungsrichtlinie bei der Banken-Überprüfung (Comprehensive Assessment) angewendet wird. Die EZB wolle das künftig geltende Bail-in-Prinzip, nachdem zunächst Eigentümer und Gläubiger zahlen müssen, in bestimmten Fällen abschwächen. Sie sorge sich vor allem um die Finanzmarktstabilität, heißt es zur Begründung bei Verhandlungsteilnehmern. Offiziell weist die EZB das zurück. „Wenn die EZB im Rahmen des Comprehensive Assessment Kapitalbedarf bei einer Bank feststellt, dann muss dieser zuerst aus privaten Mitteln gedeckt werden“, teilte die Zentralbank mit. „Nur wenn diese Möglichkeit gänzlich ausgeschöpft ist, kann über den Einsatz öffentlicher Mittel nachgedacht werden.“

Der Streit soll sich um die Frage drehen, unter welchen Fällen „vorsorgende“ staatliche Beihilfen erlaubt sind. Die vorsorgende Rekapitalisierung fällt nicht unter die Abwicklungsrichtlinie mit dem strengen Bail-in-Grundsatz, sondern unter EU-Beihilferecht. Das schreibt eine schwächere Gläubigerbeteiligung vor. Allerdings stellt Brüssel dafür strenge Bedingungen. Sie sind in einem elfseitigen Arbeitsdokument der EU-Kommission aufgelistet, das dem Handelsblatt vorliegt. Danach sind vorsorgliche Staatshilfen nicht erlaubt bei Kapitallücken, die im so genannten Basis-Szenario des Stresstest von der EZB entdeckt werden. Das Szenario unterstellt normale wirtschaftliche Rahmenbedinungen und hat damit eine relativ hohe Eintrittswahrscheinlichkeit.

Die EZB soll hingegen dafür plädieren, dass Kapitalhilfen auch bei Lücken im Basis-Szenario möglich sind. Dafür habe sich die Chefin der EZB-Bankenaufsicht, Danièle Nouy, bei einer Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses am 25. März in Brüssel starkgemacht, wird in Teilnehmerkreisen berichtet. Die EZB wollte dies nicht kommentieren. Auf die Frage, ob sie eine vorsorgliche Rekapitalisierung im Basis-Szenario wie die Kommission ablehne, teilt sie mit: „Wir erörtern derzeit mit der Kommission die Anwendung des bestehenden Rechts auf das Comprehensive Assessment. Wir haben keinen Zweifel daran, dass wir dabei ein gegenseitiges Einvernehmen erzielen.“ Die EZB übe in dieser Sache Druck auf die EU-Kommission aus, bestätigten mehrere hochrangige EU-Diplomaten dem Handelsblatt (Mittwochsausgabe).
Auf europäischer Ebene wird derzeit darüber verhandelt, wie die EU-Abwicklungsrichtlinie bei der Banken-Überprüfung (Comprehensive Assessment) angewendet wird. Die EZB wolle das künftig geltende Bail-in-Prinzip, nachdem zunächst Eigentümer und Gläubiger zahlen müssen, in bestimmten Fällen abschwächen. Sie sorge sich vor allem um die Finanzmarktstabilität, heißt es zur Begründung bei Verhandlungsteilnehmern.

Offiziell weist die EZB das zurück. „Wenn die EZB im Rahmen des Comprehensive Assessment Kapitalbedarf bei einer Bank feststellt, dann muss dieser zuerst aus privaten Mitteln gedeckt werden“, teilte die Zentralbank mit. „Nur wenn diese Möglichkeit gänzlich ausgeschöpft ist, kann über den Einsatz öffentlicher Mittel nachgedacht werden.“

Der Streit soll sich um die Frage drehen, unter welchen Fällen „vorsorgende“ staatliche Beihilfen erlaubt sind. Die vorsorgende Rekapitalisierung fällt nicht unter die Abwicklungsrichtlinie mit dem strengen Bail-in-Grundsatz, sondern unter EU-Beihilferecht. Das schreibt eine schwächere Gläubigerbeteiligung vor. Allerdings stellt Brüssel dafür strenge Bedingungen. Sie sind in einem elfseitigen Arbeitsdokument der EU-Kommission aufgelistet, das dem Handelsblatt vorliegt. Danach sind vorsorgliche Staatshilfen nicht erlaubt bei Kapitallücken, die im so genannten Basis-Szenario des Stresstest von der EZB entdeckt werden. Das Szenario unterstellt normale wirtschaftliche Rahmenbedinungen und hat damit eine relativ hohe Eintrittswahrscheinlichkeit.

Die EZB soll hingegen dafür plädieren, dass Kapitalhilfen auch bei Lücken im Basis-Szenario möglich sind. Dafür habe sich die Chefin der EZB-Bankenaufsicht, Danièle Nouy, bei einer Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses am 25. März in Brüssel starkgemacht, wird in Teilnehmerkreisen berichtet. Die EZB wollte dies nicht kommentieren. Auf die Frage, ob sie eine vorsorgliche Rekapitalisierung im Basis-Szenario wie die Kommission ablehne, teilt sie mit: „Wir erörtern derzeit mit der Kommission die Anwendung des bestehenden Rechts auf das Comprehensive Assessment. Wir haben keinen Zweifel daran, dass wir dabei ein gegenseitiges Einvernehmen erzielen.“

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