Prozess gegen IWF-Chefin Lagarde-Anwalt rechnet mit Freispruch

Im Prozess gegen IWF-Chefin Christine Lagarde glaubt ihr Anwalt an einen Freispruch. Rücktrittsfragen würden sich somit nicht stellen. Lagarde wird vorgeworfen, durch Fahrlässigkeit Veruntreuungen begünstigt zu haben.

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Der IWF-Chefin Christine Lagarde wird vorgeworfen, durch fahrlässiges Handeln die Veruntreuung öffentlicher Gelder möglich gemacht zu haben. Ihr Anwalt weist die Vorwürfe zurück und geht von einem umfassenden Freispruch aus. Quelle: AFP

Paris Vor Beginn des Prozesses gegen Weltwährungsfonds-Chefin Christine Lagarde in Paris hat ihr Anwalt die Vorwürfe erneut zurückgewiesen. „Sie wird freigesprochen werden“, sagte Patrick Maisonneuve am Montag dem französischen Sender Europe 1. Die Frage, ob Lagarde bei einem Schuldspruch weiter an der Spitze des Internationalen Währungsfonds (IWF) bleibe, stelle sich daher nicht.

Lagarde wird vorgeworfen, durch fahrlässiges Handeln in ihrer Zeit als französische Finanzministerin eine Veruntreuung öffentlicher Gelder ermöglicht zu haben. Sie gab 2007 grünes Licht für ein Schiedsverfahren, das dem Geschäftsmann Bernard Tapie mehr als 400 Millionen Euro zusprach - inzwischen ermittelt die Justiz wegen Betrugs-Verdachts gegen mehrere Beteiligte.

Weil diese Ermittlungen noch laufen, will Maisonneuve eine Vertagung des am Montag beginnenden Prozesses gegen Lagarde beantragen. „Ich sehe nicht, wie der Gerichtshof in wenigen Tagen sagen könnte, ob es eine Veruntreuung gab, obwohl die Pariser Ermittlungsrichter seit mehreren Jahren mit dieser Frage befasst sind und noch nicht entschieden haben“, sagte der Anwalt. „Das ist eine Frage des gesunden Menschenverstands.“

Er betonte, Lagarde habe sich auf die Informationen gestützt, die ihr zur Verfügung gestellt wurden. Den Vorwurf, dass sie sich nicht ausreichend mit der Materie befasst habe, hält er für falsch: „Wie wollen Sie, dass ein Minister 15 Jahre Verfahren studiert, in 10 verschiedenen Prozeduren, Tausende Seiten?“

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