EU-Check Ratings - im öffentlichen Interesse?

Ratingagenturen wird heute oft eine Mitschuld an der Finanzkrise angelastet. Die EU will die Agenturen zwingen, strengere Selbstkontrollen und mehr Transparenz einzuführen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Bei diesem Vorhaben steht die Ampel auf Gelb

Das Centrum für Europäische Politik (CEP) hat die Initiative geprüft, wiwo.de berichtet exklusiv.

Es geht um den Verordnungsvorschlag KOM(2008) 704 vom 12. November 2008.

Weitere Informationen sowie eine ausführliche ökonomische und juristische Bewertung erhalten Sie unter www.cep.eu/ratingagenturen.html

Kurzbeschreibung

Ratings sind Bonitätsurteile über Unternehmen, Kredite oder Schuldtitel, die anhand festgelegter Verfahren einer bestimmten Ratingkategorie (z.B. AA) zugeordnet werden.Ratingagenturen sollen künftig eine Zulassung ("Registrierung") benötigen, um in der EU tätig zu sein. Um die Zulassung zu erhalten, müssen sie nachweisen, dass sie eine Reihe neuer Anforderungen erfüllen.So müssen die Agenturen offen legen, nach welchen Methoden, Modellen und Annahmen sie ihre Bewertungen treffen.Insbesondere über vergangene Ratingergebnisse, bisherige Tätigkeiten sowie aktuelle und potentielle Interessenkonflikte müssen Ratingagenturen laufend öffentlich Rechenschaft ablegen.Im Aufsichtsorgan einer Ratingagentur müssen mindestens drei unabhängige Mitglieder sitzen, deren Aufgabe es ist, Interessenkonflikte zu überwachen.Ratings von strukturierten Finanzinstrumenten – insbesondere also verbrieften Krediten – müssen also solche erkennbar sein, und das besondere Risiko solcher Instrumente berücksichtigen.Um zu ermitteln, wieviel Eigenkapital sie vorhalten müssen, bewerten Banken und Wertpapierhäuser ihre Vermögensbestände in der Regel anhand von Ratings. Zu diesem Zweck dürfen sie nur noch Ratings von Agenturen mit Sitz in der EU heranziehen.Banken und Wertpapierhäuser dürfen Finanzprodukte nur noch für Kunden kaufen oder verkaufen, wenn ein dafür erstelltes Rating von einer registrierten Agentur stammt.

Bewertung

Der Verordnungsvorschlag behandelt Ratingagenturen letztlich wie Träger einer öffentlichen Aufgabe.Dies kontrastiert mit dem Grundsatz, dass die Käufer von Finanzprodukten die Verantwortung für die korrekte Einschätzung des Risikos letztlich selbst tragen sollen.Jede Ratingagentur sollte selbst entscheiden dürfen, ob sie Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen will.Sollen Ratings auch für die Ermittlung von Eigenkapitalanforderungen dienen, ist es gerechtfertigt, sie verschärften Selbstkontrollen und Offenlegungspflichten zu unterwerfen.Sind Ratings dagegen nur für potentielle Käufer von Finanzprodukten bestimmt, sollte es der Ratingagentur freistehen, ob und in welcher Form sie vertrauensbildende Maßnahmen gegenüber Investoren für angezeigt halten.Wenn für die Berechnung von Eigenkapitalanforderungen nur noch Ratings registrierter Agenturen mit Sitz in der EU verwendet werden dürfen, werden die EU-Verpflichtungen de facto auch für Ratingagenturen mit Sitz in den USA verbindlich.Sofern US- und EU-Regeln voneinander abweichen, käme es zu Mehraufwand und Rechtsunsicherheiten bei den Ratingagenturen. Besser wäre es, vergleichbare Aufsichtsstandards auf beiden Seiten des Atlantiks als gleichwertig anzuerkennen.

Fazit

Die Verordnung nimmt Ratingagenturen zu undifferenziert für öffentliche Zwecke in Anspruch. Nur soweit Ratings dazu dienen, Eigenkapitalanforderungen von Banken und Wertpapierhäusern zu ermitteln, lassen sich verschärfte Selbstkontrollen und Offenlegungspflichten rechtfertigen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%