13. Was ist beim Einlagern wichtig?
Beim Lagern in der eigenen Garage oder dem Keller sollte auf ein paar Kleinigkeiten geachtet werden. Reifen mögen es kühl, trocken und dunkel. Da sie häufig in der Nähe des Autos stehen, sollte der Besitzer darauf achten, dass sie nicht mit Öl, Fett oder Lösungsmitteln in Berührung kommen. Auch ein Fensterplatz sollte vermieden werden – vor allem, weil dort gerne die tief stehende Wintersonne hinein scheint.
Vor dem Einlagern ist es sinnvoll, den Luftdruck an der Tankstelle um 0,5 bar gegenüber den Herstellerangaben zu erhöhen, da der Reifen im Laufe der Zeit Druck verliert. Außerdem ist es wichtig, die einzelnen Reifen mit „VR“ für vorne rechts oder „HL“ für hinten links zu markieren, damit sie nach sechs Monaten auch wieder an der richtigen Stelle montiert werden, rät der ADAC.
Kompletträder, also Reifen auf Felgen sollten ebenfalls mit erhöhtem Luftdruck übereinander liegend gestapelt lagern, empfiehlt der Automobilclub. Alle anderen Reifen überstehen den Winter, beziehungsweise Sommer, am besten senkrecht auf einem trockenen Boden. Idealerweise werden sie alle paar Monate ein wenig gedreht.
Auch Autowerkstätten und Reifendienste bieten das Einlagern von Reifen gegen eine Jahresgebühr an. Auch hier gilt es, sich die Angebote genau anzuschauen, da die Preise stark variieren können.
14. Wie schnell darf man mit Winterreifen fahren?
Weil das Reifenprofil weicher ist als bei Sommerreifen, müssen Autofahrer mit Winterreifen etwas langsamer fahren. Auskunft über das neue Tempolimit gibt der sogenannte Geschwindigkeitsindex. Er wird mit einem Buchstaben hinter der Größenbezeichnung auf dem Reifen angegeben. „S“ steht dabei für ein Maximaltempo von 180 Stundenkilometern, „H“ für 210 Stundenkilometer.
15. Müssen entsprechende Regelungen auch im Ausland beachtet werden?
Ja und nein. In den Niederlanden, Polen, Kroatien, der Türkei, Irland und Großbritannien hat der Gesetzgeber keine Regelungen aufgestellt.
In Italien müssen Autofahrer in manchen Regionen wie Mailand oder Südtirol von November bis April mit Winterreifen fahren. In den Gegenden sind entsprechende Hinweisschilder aufgestellt. In Tschechien hingegen gilt von Anfang November bis Ende März für alle Straßen eine generelle Winterreifenpflicht. Gleiches gilt in Slowenien von Mitte November bis Mitte März – und darüber hinaus jederzeit bei winterlichem Wetter.
In Österreich gibt es keinerlei Einschränkung – mit Ausnahme von Lkw über 3,5 Tonnen. Auf eine Pflicht verzichten auch die Schweizer. Allerdings werden hier sehr hohe Bußgelder fällig, wenn es mit Sommerreifen zu einem Unfall kommt oder der Verkehr behindert wird. Auch für entstehenden Schaden muss eventuell mit gehaftet werden.