Für geschäftskritische und personenbezogene Daten ist laut Bundesdatenschutzgesetz ein Sicherungskonzept nötig. Wichtige Unternehmensdaten sollten regelmäßig auf einer Festplatte oder verschlüsselt auf einem externen Server gespeichert werden. Haben in einem Unternehmen mehr als neun Personen Zugriff auf personenbezogene Daten, ist ein Datenschutzbeauftragter nötig.