Modellflieger mit Fernsteuerung werden gerne in die Kategorie Kinderspielzeug eingeordnet. Genau das sind Drohnen aber nicht. Das machen bereits die Warnhinweise auf der Verpackung der AR.Drone 2.0 des französischen Herstellers Parrot deutlich. Demnach ist der Quadrokopter erst für Nutzer ab 14 Jahren geeignet. Der Hinweis ist nicht überflüssig, wie sich im Praxistest schnell zeigt. Doch dazu später mehr.
Die Parrot AR.Drone 2.0 (Elite Edition für 280 Euro) ist etwas knapp ausgestattet: Neben dem Fluggerät liegt nur ein Akku nebst Ladegerät in der Packung. Sinnvolle Extras wie ein zweiter Akku oder der "GPS-Flight-Recorder", ein USB-Stick mit GPS-Modul und vier Gigabyte Speicher, müssen extra angeschafft werden.
Das Aufladen des Akkus geht angenehm schnell und ist in weniger als einer halben Stunde erledigt.
Gesteuert wird die Drohne über die WLAN-Verbindung mit dem Smartphone oder Tablet. Die App "AR.Freeflight" ist für Android, iOS und auch für Windows Phone erhältlich.
Die AR.Drone 2.0 ist sowohl für den Indoor-Flug als auch für den Flug unter freiem Himmel geeignet. Will man sie zu Hause ausprobieren, sollte man den Indoor-Rumpf aus schwarzen Styropor anlegen, dessen Rahmen die empfindlichen Propeller bei Kollisionen schützt. Für den Einsatz im Freien gibt es den deutlich schnittigeren Outdoor-Rumpf.
Erfahrungen aus dem Praxistest
Der wichtigste Tipp für Fluganfänger: Man sollte der Versuchung widerstehen, die Parrot zu starten, ohne vorher die Bedienanleitung durchgelesen oder wenigstens die Video-Tutorials angesehen zu haben.
Der voreilige Wiwo-Tester musste mit ansehen, wie der Quadrokopter bei den ersten Flugversuchen gleich mehrmals gegen die Zimmerdecke stieß, mit Lampenschirmen kollidierte und unsanfte Landungen hinlegte. Auspacken, starten und losfliegen, das funktioniert hier definitiv nicht. Ein weiterer Grund, pfleglich mit dem Fluggerät umzugehen, ist die relativ fragile Konstruktion gerade im Bereich der Propeller. So sind beispielsweise Teile der Kupferspulen der Motoren durch Plastikschlitze zu sehen.
Die AR.Drone 2.0 ist also kein Kinderspielzeug, sondern ein Hightech-Gerät, das Know-how und Einarbeitungszeit erfordert. Hat man die Steuerung der Drohne via App erst mal verstanden, dann sind immer noch einige Stunden Übung nötig, bis man die Parrot wirklich beherrscht.
Fliegen unter freiem Himmel
Das bestätgt der zweite Teil des Praxistests unter freiem Himmel. Aber mit ein wenig Übung beim Einsatz der Smartphone-App steigt der Spaßfaktor schnell. Verblüffend sind Tempo und Wendigkeit, mit dem die Drohne aufsteigt, durch die Luft jagt, abbremst und still steht, um ihre eigene Achse rotiert oder Flips und andere Kunststücke vollführt. Die Videoaufnahme wird live auf das Display des Mobilgeräts übertragen. Entsprechend der WLAN-Verbindung zwischen Drohne und Smartphone liegt die Reichweite bei maximal 50 Metern.
Für den Notfall gibt es den Button "Emergency". Tippt man darauf, schalten sich die Rotoren aus und der Quadrokopter fällt auf dem Boden.
Auch sonst bietet die App durchaus Hilfestellungen. Nimmt man beispielsweise den Finger vom virtuellen Joystick, dann stellt die Parrot alle fliegerischen Mätzchen ein und verharrt per Autopilot im Schwebezustand. Schaltet der Nutzer den Joypad-Modus aus, dann steuert er die Drohne durch Neigen des Smartphones in die jeweils gewünschte Richtung. Der Button "Landen" sorgt dafür, dass die Drohne weich auf dem Boden aufsetzt.
Die App bietet insgesamt so viele Funktionen, dass die Nutzung auf einem Tablet wesentlich bequemer ist als auf dem kleinen Smartphone-Display.
Features für Fortgeschrittene
Beim Fliegen ist das aggressive Rotorgeräusch nicht zu überhören. Wer das Bild von der sanft schwebenden Drohne mit einem ebenso sanften Surren verbindet, muss umdenken. Die Parrot ist ganz schön laut. Beim beschaulichen Spazierflug durch den Park kann das ganz schön nerven. Wer Ruhe will, muss die Drohne immer auf Abstand halten.
Ausgezeichnet funktionieren die Stabilisierungsmechanismen. Schubst man das schwebende Fluggerät an, dann kehrt es wie am Gummiband zum ursprünglichen Punkt zurück. Auch Windböen werden innerhalb gewisser Grenzen ausgeglichen. Zuständig hierfür ist eine ganze Armada von Messgeräten: Ultraschallsensoren, Beschleunigungsmesser, Gyroskop, Magnetometer und eine Bodenkamera für die Geschwindigkeit. Diese liefern ihre Daten an den Flight-Controller, der dann die vier Motoren individuell ansteuert, um die Flugbewegungen zu koordinieren und bei Bedarf zu stabilisieren.
Der Controller hat also eine Menge zu tun und das trägt neben den schnelldrehenden Propellern zur kurzen Akkulaufzeit bei. Im Test musste die Parrot spätestens nach zwölf Minuten zur Landung ansetzen. Bei häufiger Nutzung ist es daher ratsam, einen zweiten Akku anzuschaffen.
Rechtliche Fragen zum Drohnen-Flug
Drohnenflüge sind im Falle einer privaten Nutzung nur genehmigungspflichtig, wenn das Gerät ein Gewicht von fünf Kilo überschreitet. Bei leichten Modellen wird keine Erlaubnis benötigt. Anders bei kommerziellen Einsätzen: Eine Aufstiegsgenehmigung durch die jeweils zuständige Landesbehörde ist dann erforderlich, wenn eine Drohne beispielsweise Luftbilder durch professionelle Fotografen aufnehmen soll. Quelle: Spiegel Online.
Bei Drohnen handelt es sich um unbemannte Luftfahrtsysteme. Sofern diese Fluggeräte für gewerbliche Zwecke genutzt werden, ist die Nutzung im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt. Die Ausnahme: Drohnen gelten als Flugmodelle, wenn diese ausschließlich zur Sport- und Freizeitgestaltung genutzt werden. Dann ist deren Nutzung weniger streng reglementiert.
Eine Aufstiegsgenehmigung wird vom jeweiligen Bundesland erteilt und hängt daher von den unterschiedlichen Vorgaben der Bezirksregierungen ab. In Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise Düsseldorf und Münster zuständig. Die Aufstiegserlaubnis wird hier für zwei Jahre angeboten, gilt allerdings nicht für alle Modelle und Nutzungsarten gleich. Benötigt wird: ein Versicherungsnachweis, Angaben über Schulungen oder Erfahrungen des Steuerers sowie technische Angaben zum eingesetzten Fluggerät.
Die Kosten für eine Aufstiegsgenehmigung liegen in NRW bei 250 Euro für zwei Jahre. Eine Einzelerlaubnis kostet hingegen 80 Euro.
Zu Flugplätzen ist ein Mindestabstand von 1, 5 Kilometern einzuhalten. Zu grundsätzlichen Flugverbotszonen gehört beispielsweise das Regierungsvierte in Berlin. Bei Flügen über Atomkraftwerken, Unfallstellen oder Menschenansammlungen sollte man ebenso vorsichtig sein.
Eine privat genutzte Drohne muss sich immer in der Sichtweite der steuernden Person befinden. Dies entspricht einer Maximalentfernung von 200 bis 300 Metern. Die Flughöhe wird von vielen Bundesländern auf ein Maximum von 30 bis 100 Meter beschränkt.
Die Urheberrechte von Gebäuden liegen beim Architekten. Öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen die Aufnahmen der privaten Drohne deshalb nicht. Im privaten Umfeld könne sie jedoch gezeigt werden. Generell unterliegen Aufnahmen von Drohnen nicht der sogenannten Panoramafreiheit. Diese erlaubt das Ablichten von Gebäuden, die von der Straße oder von einem öffentlichen Platz aus zu sehen sind und die Veröffentlichung der Bilder im Netz. Bei Luftaufnahmen werden jedoch auch Rückseiten und Innenhöfe von Häusern gezeigt. Die Panoramafreiheit greift somit nicht.
Für Drohnen, die tief über dem Grundstück des Nachbarn kreisen und zudem auch noch eine Kamera an Bord haben, dürfte von einer Beeinträchtigung des Eigentums und der Privatsphäre ausgegangen werden. Konkrete Urteile gibt es zu dieser Thematik allerdings noch nicht. Aus Rücksicht vor Anwohnern und Nachbarn, sollte also von Drohnenflügen in Wohngebieten Abstand genommen werden.
Der Drohnenführer haftet. Personenschäden oder verursachte Unfälle werden von den meisten Haftpflichtversicherungen vertraglich ausgeschlossen. Ein Zusatzversicherung, zum Beispiel bei Modellflugverbänden erhältlich, kann hohe Kosten vermeiden.
Die AR.Drone 2.0 filmt in HD (1280 × 720 Pixel) mit 30 Bildern pro Sekunde. Für die Ansprüche von Hobbyfilmern ist das Kameramodul damit nicht mehr auf dem neuesten Stand. Auf Wunsch schießt sie natürlich auch Fotos. Die Videos und Fotos lassen sich auch auf einem USB-Stick gespeichert, der an den Flugkörper angesteckt wird.
Funktionen für Profipiloten
Hat man sich erst mal eingearbeitet, dann kann man sich mit zahlreichen Features für Fortgeschrittene vergnügen. So lassen sich beispielsweise die Werte für maximale Flughöhe, Geschwindigkeit oder auch die Rotationsgeschwindigkeit des Fluggeräts regeln. Im Director-Modus legt der Nutzer bestimmte Flugbewegungen fest. Das ist sinnvoll, wenn man beim Videodreh bestimmte Kamerabewegungen definieren will.
Interessante Features gibt es auch in der GPS-Edition der Drohne. Hier legt der Nutzer die Flugroute vorab auf einer Landkarte fest und sieht sich den Flug später auf der Landkarte an. Mithilfe der GPS-Daten landet der Quadrokopter dann auch wieder automatisch am Startpunkt. Deutlich eingeschränkt wird das Flugvergnügen hier allerdings durch die bereits erwähnte kurze Akkulaufzeit und die Auflage, dass man solche Fluggeräte nur mit einer ständigen Sichtverbindung nutzen darf.
Die Parrot AR.Drone 2.0 ist kompatibel mit Geräten wie Nvidia Shield Console, die als Steuereinheit und zugleich als Monitor für die Flugaufnahmen dient. FPV-Brillen (FPV, First Person View) von Zeiss oder Epson arbeiten ebenfalls mit der Parrot zusammen. Durch das Display in der Brille erlebt man das Flugerlebnis als säße man direkt auf den Pilotensitz.
Parrot Bebop dreht Full HD-Videos
Die WiWo-Redaktion hat auch die Bebop Drone einem kurzen Praxistest unterzogen. Sie kostet in Onlineshops circa 500 Euro, bietet dafür aber auch viel Hightech-Leistung.
Die Bepop ist nicht nur deutlich kleiner als die AR.Drone 2.0, sondern auch technisch einen Schritt weiter. So arbeitet sie beispielsweise mit einem leistungsfähigeren Prozessor, dem Vierkern-Chip Cortex 9.
Mit dem als Zubehör erhältlichen Sky-Controller lässt sich die Reichweite auf bis zu 2000 Metern ausweiten. Bei Steuerung über Smartphone oder Tablet ist man auf maximal 50 Meter beschränkt, was allerdings für die meisten Situationen ausreichen dürfte.
Das Fliegen mit dem Quadrokopter erfordert genau wie bei der AR.Drone 2.0 Übung und Feingefühl, doch hat man das Fluggerät erst mal in Griff, dann macht es definitiv eine Menge Spaß.
Im Gegensatz zur AR.Drone filmt die Bebop Drone auch in Full HD (1920 x 1080 Pixel) mit 30 Bildern pro Sekunde. Die Qualität der Videos ist deutlich besser als die der Videos des Schwestermodells. Erstaunlich ist dabei, wie ruhig das Bild in der Videoaufnahme bleibt. Lässt man die Bebop schweben, so steht das Bild fast so stabil als wäre die Kamera auf einem Stativ montiert. Mit einiger Übung und in passender Umgebung lassen sich so faszinierende Filmsequenzen inszenieren.
Laute Propeller
Ein Problem beim Videodreh könnte nur der Ton sein. Ähnlich wie bei der AR.Drone 2.0 sind auch bei der Bebop die hochtourig drehenden Propeller so laut, dass eine Live-Tonaufnahme praktisch unmöglich ist. Wer als Hobbyfilmer davon träumt, spektakuläre Kamerafahrten zu inszenieren und gleichzeitig Live-Ton aufzunehmen, wird enttäuscht. Den Ton müsste man separat aufnehmen und dann in der Videobearbeitung am PC synchronisieren. Auch Aufnahmen von Tieren in freier Wildbahn sind – ganz abgesehen von Tierschutz-Aspekten – mit dem lärmenden Quadrokopter sicher nicht möglich, es sei denn, man hält Abstand.
Fazit: Tolle Videos, hoher Spaßfaktor
Der Praxistest zeigt die Vor- und Nachteile der Multikopter. So sind die Fluggeräte einerseits fragil und sollten vorsichtig behandelt werden. Auch Nässe mögen sie nicht. Zudem sind je nach Geschick ein paar Stunden Übung nötig, bis der Hobbypilot alle Flugmanöver wirklich beherrscht. Dann machen die Drohnen eine Menge Spaß und produzieren nebenbei faszinierende Flugvideos. Für Hobbyfilmer oder Fotografen eröffnen sich ungeahnte Möglichkeiten.
Ein prinzipieller Nachteil ist derzeit noch die kurze Akkulaufzeit. Nach etwa zwölf Minuten müssen die Akkus wieder ans Netz.