BayernLB vs. Österreich Verfassungsbeschwerde gegen Hypo-Sondergesetz

Die BayernLB klagt am österreichischen Verfassungsgerichtshof gegen das Sondergesetz zum Schuldenschnitt bei der Krisenbank Hypo Alpe Adria. Die Alpenrepublik verstoße gegen die eigene Verfassung und EU-Recht.

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Die BayernLB muss laut dem Hypo-Gesetz einen Sanierungsbeitrag von 800 Millionen Euro leisten. Quelle: dpa

Frankfurt Die BayernLB geht wegen des Schuldenschnitts bei der österreichischen Krisenbank Hypo Alpe Adria juristisch gegen die Alpenrepublik vor. Das Geldhaus werde am Donnerstag beim Verfassungsgerichtshof in Wien wegen der Verletzung seiner Grundrechte klagen, erklärte BayernLB-Chef Johannes-Jörg Riegler. "Das Land verstößt nicht nur gegen seine eigene Verfassung, sondern auch gegen geltendes EU-Recht."

Österreich hatte das Gesetz zum Schuldenschnitt bei der Hypo im Sommer verabschiedet. Es sieht vor, dass bei der Abwicklung des maroden Instituts auch der ehemalige Hypo-Mehrheitseigner BayernLB und die Inhaber von Hypo-Anleihen, die vom Land Kärnten garantiert waren, zur Kasse gebeten werden.

Die BayernLB muss laut dem Gesetz einen Sanierungsbeitrag von 800 Millionen Euro leisten. Den Anleihe-Gläubigern, zu denen Finanzkreisen zufolge auch die Deutsche-Bank -Tochter DWS zählt, drohen Verluste von bis zu 890 Millionen Euro.

"Es ist für mich unverständlich, dass ein zahlungsfähiges Mitgliedsland der Europäischen Union einen derartigen Rechtsbruch begeht und dadurch nationale wie internationale Investoren bewusst schädigt", sagte Riegler. Die Eigentümer der BayernLB, der Freistaat und die Sparkassen in der Region, stehen voll hinter der Klage, wie sie in München erklärten. Das Hypo-Sondergesetz sei ein einmaliger Vorgang in der Euro-Zone, sagte der bayerische Finanzminister Markus Söder (CSU). "Ein solches Vorgehen darf nicht Schule machen."

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