Schadenersatzzahlungen Gericht schlägt Vergleich im HRE-Prozess vor

Ohne Schadenersatzzahlungen kommt die Immobilienbank Hypo Real Estate wohl nicht aus dem Musterprozess um Kursverluste heraus. Der vorsitzende Richter rät der Bank, auf die Aktionäre zuzugehen.

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Aktenordner mit der Aufschrift „HRE Musterverfahren“: Die Hypo Real Estate kommt an Entschädigungen wohl nicht vorbei. Quelle: dpa

München Die verstaatlichte Immobilienbank Hypo Real Estate muss sich auf Schadenersatzzahlungen an ihre ehemaligen Aktionäre einstellen. Im Musterprozess um eine Entschädigung für Kursverluste vor dem Oberlandesgericht München legte der Vorsitzende Richter Guido Kotschy dem Unternehmen am Freitag einen Vergleich mit den Aktionären nahe. „Die Fakten sprechen eine starke Sprache“, sagte er. Nach Einschätzung der Richter wusste das Unternehmen bereits im November 2007 von Belastungen aus der US-Finanzkrise, informierte die Anleger aber erst im Januar 2008 darüber. „Es stellt sich die Frage, ob nicht hier schon eine Ad Hoc hätte erfolgen müssen.“

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