Wer sind die Gewinner des Esug? Seit Monaten beherrscht vor allem ein Thema die Agenda von Sanierungsexperten: Das neue Insolvenzrecht, kurz Esug. Je nach Perspektive geht die Reform nicht weit genug, oder aber es dräut der Untergang der abendländischen Konkurskultur. Doch unabhängig von allen Stärken und Schwächen der Reform ist eines sicher: Das Esug verschiebt die Gewichte im Sanierungsgeschäft.
Kaum ein größerer Krisenfall, bei dem nicht die Möglichkeiten einer Eigenverwaltung ausgelotet werden. Wichtiger noch fürs Massengeschäft: Auch viele Mittelständler haben von der „Insolvenz light“ gehört und fragen bei Beratern gezielt nach. Die Folge: Spieler mischen die Sanierungsbranche auf, die bisher kaum im Rampenlicht standen. Von den bisherigen Platzhirschen des Insolvenzgeschehens werden vor allem drei Esug-Aufsteiger argwöhnisch beäugt: Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf, dnp Depping aus Essen und BBL Bernsau Brockdorff & Partner mit Sitz in Potsdam.
Gewinnen am Esug
„Ich kenne keine Kanzlei, die bisher mehr Esug-Verfahren betreut hat“, sagt denn auch Robert Buchalik über seine Sozietät. Dabei schien es um die Düsseldorfer zum Start der Reform im Frühjahr 2012 nicht zum Besten zu stehen. Zahlreiche Mitarbeiter hatten sich zu Rödl & Partner abgesetzt. Doch inzwischen sind die Lücken wieder gefüllt: „Wir erzielen deutlich mehr Umsatz, haben zusätzliche Mitarbeiter eingestellt und sind inzwischen sehr gut aufgestellt“, lautet Buchaliks Esug-Bilanz. Mehr als drei Dutzend Unternehmen haben sich unter der Regie der Düsseldorfer in die Eigenverwaltung gewagt – von der Deutschen Textilfabrik über den Holzverarbeiter Kosche Profilummantelung bis zum Glashersteller Flachglas Wesel.
Das hält der Insolvenzverwalter-Verband vom neuen Insolvenzrecht
Christoph Niering, Vorsitzender des Insolvenzverwalter-Verbands (VID), sagt: "Heute steht der Grundsatz "Sanieren statt Liquidieren" stärker im Vordergrund. Durch das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) gibt es jetzt einige neue Instrumente, die das Verfahren für die Beteiligten, Schuldner und Gläubiger, planbarer machen. Das soll vor allem Anreize schaffen, schon frühzeitig Insolvenz anzumelden, um die Sanierungsinstrumente der Insolvenzordnung voll auszunutzen."
Niering: "Der Anteil der Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren, von denen ja gerade dieser Anreiz ausgehen soll, liegt bei etwa einem Prozent. Es gibt immer noch genügend insbesondere auch größere Unternehmen, die zu spät einen Insolvenzantrag stellen."
Niering: "Mehr als 75 Prozent der Insolvenzen sind auf Managementfehler zurückzuführen. Insoweit kann man auch nicht damit rechnen, dass das verantwortliche Management in der Krise die richtigen Weichen stellt. Dies umso mehr, als die Eigenverwaltung und vor allem auch das Schutzschirmverfahren fachkundige Begleitung erfordern. Daran fehlt es jedoch in vielen Insolvenzfällen."
Niering: "Zwar gibt es eine Reihe von erfolgreichen Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren. Allerdings werden nicht selten die neu geschaffenen Instrumente zweckentfremdet. Ein Insolvenzverfahren dient eigentlich den Interessen der Gläubiger. Stattdessen versuchen aber viele insolvente Unternehmen, das ESUG zur Durchsetzung ihrer Interessen zu gebrauchen. Hier müssen die Insolvenzgerichte und die Gläubiger lenkend eingreifen."
Niering: „Es gibt verschiedenen Anpassungsbedarf, auch von der Seite des Gesetzgebers. Nicht für jeden Unternehmer darf die Eigenverwaltung offen stehen. Ähnlich wie bei der Verbraucherinsolvenz, wo die Restschuldbefreiung nur dem redlichen Schuldner möglich ist, sollte die Eigenverwaltung nur dem "ordentlichen" Kaufmann offen stehen. Nur, wer in der Vergangenheit seine Sozialabgaben und Steuern gezahlt sowie seine Buchhaltung auf einem aktuellen Stand führt, sollte auch die neuen ESUG-Instrumente nutzen können.“
Ein eindeutiger Esug-Gewinner ist auch Bernd Depping. Er konnten seinen Wirkungskreis seit dem Start der Reform erheblich ausbauen und wird inzwischen auch von etlichen Gerichten abseits seines angestammten Sprengels in Nordrhein-Westfalen bestellt. So akzeptierte ihn das Amtsgericht Coburg als vorläufigen Verwalter der oberfränkischen Manufaktur Rödental, Produzent der Hummel-Sammelfiguren. dnp gelang es, einen Investor zu finden. Schlagzeilen brachte Depping derweil sein Einsatz als Sanierungsgeschäftsführer der Wölbern Fondsmanagement. Der Inhaber des Skandal-Emissionshauses, Heinrich Maria Schulte, war zuvor wegen des Verdachts auf Untreue inhaftiert wurde. Eine Kriminalinsolvenz in Eigenverwaltung? Etliche Verwalter quittierten die Konstellation mit Kopfschütteln. Dabei sei die Variante schlicht der praktikabelste Weg, um Zugriff auf die diversen Fondsgesellschaften zu haben und für die Gläubiger so das meiste rauszuholen, argumentiert Depping. Ähnlich sieht das offenbar auch das zuständige Hamburger Insolvenzgericht, dessen Richter nicht gerade als fanatische Esug-Anhänger bekannt sind.
BBL Bernsau Brockdorff & Partner sei „angesichts der vielfachen Beteiligung an Eigenverwaltungsverfahren erfolgreich in der Esug-Zeit angekommen, ohne bei den regulären Verfahren zu leiden“, bilanziert „Juve“ im jüngsten Handbuch Wirtschaftskanzleien. Tatsächlich hat es Georg Bernsau verstanden, seine Truppe früh auf die Esug-Ära einzuschwören und der Kanzlei etliche lukrative Mandate zu sichern. So mischte BBL bei der Eigenverwaltung der Kölner Immobiliengesellschaft Vivacon ebenso mit, wie bei dem Sanitär-Zulieferer Oldoplast oder dem Callcenterbetreiber Tectum.
Auf das Wohlwollen der Branche darf das Aufsteiger-Trio indes nicht hoffen. Wettbewerber monieren eine angeblich allzu enge Verbandelung mit Beratern. Und auch die Frage, ob die Kanzleien der Vielzahl von Mandaten überhaupt gewachsen seien, wird von Konkurrenten immer wieder auf- und von den Betroffenen verworfen.