Insgesamt vier Deutsche und ein Schweizer sollen vor acht Jahren den Verkauf von vier Gasturbinen an ein russisches Staatsunternehmen vorangetrieben haben – in dem Wissen, dass diese letztlich auf der 2014 von Russland annektierten Krim landen würden: ein Embargoverstoß. Laut Staatsanwaltschaft wurden die Turbinen im Wert von 111 Millionen Euro zwischen November 2015 und Januar 2016 über den Hamburger Hafen nach Sankt Petersburg exportiert. Der russische Siemens-Kunde installierte sie statt wie vereinbart in Südrussland in zwei neuen Kraftwerken in Sewastopol und Simferopol, die auf der besetzten Krim die Energieversorgung sichern. Die Beschuldigten sollen von diesem letzten, vertragswidrigen Bestimmungsort gewusst haben.
Laut Staatsanwaltschaft handelten die Männer in der Absicht, „sowohl vom Verkauf der Gasturbinen als auch von einem in Aussicht gestellten Servicevertrag über die verkauften Gasturbinen mittelbar über variable Gehaltsbestandteile selbst zu profitieren“. Ob sie wirklich davon ausgingen, dass die Lieferung auf die Krim von Siemens unentdeckt bleiben würde, darüber lässt sich nur spekulieren.
Geschäftsbereich abgestoßen
Siemens wusste nach eigenen Angaben nichts von dem Vorhaben und habe sich vergeblich gegen den Transport auf die Krim gewehrt. Der betroffene Geschäftsbereich Siemens Gas Turbine Technologies, ein Joint Venture mit der russischen Power Machines, wurde bei der Siemens-Aufspaltung 2020 Siemens Energy zugeschlagen und Ende 2022 nach Russlands Angriff auf die Ukraine verkauft. Sowohl Siemens als auch Siemens Energy teilten auf Anfrage mit, mit den Ermittlern zu kooperieren.
Ein Siemens-Sprecher sagte, der Beschuldigte, der nach wie vor angestellt sei, „arbeitet regulär im Konzern“. Er verwies auf die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Hamburg muss über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch entscheiden.
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