HB BERN/ZÜRICH. Noch in dieser Woche wird eine Entscheidung des Bundesjustizministerium über den Antrag erwartet. Zuvor hatten die Anwälte von Polanski bereits eine Beschwerde beim Bundesstrafgericht in Lausanne eingereicht. Polanski selbst äußerte sich nicht zu dem Fall.
Der 76-jährige Regisseur war am 26. September auf Grund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz auf dem Flughafen Zürich-Kloten verhaftet worden. Polanski wird vorgeworfen, 1977 in den USA ein 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Die Tat hatte er zwar im Jahr 1978 gestanden, war aber noch vor der Urteilsverkündung nach Europa geflohen. Seitdem lebte er in Frankreich und meidet US-amerikanischen Boden. Bei einer Auslieferung an die Vereinigten Staaten drohen dem Regisseur bis zu 50 Jahre Gefängnis.