CTS Eventim Bundeskartellamt verbietet Exklusiv-Vereinbarungen

Das Bundeskartellamt verbietet Exklusivvereinbarungen zwischen dem Ticketvermarkter CTS Eventim und Konzertveranstaltern. Das Unternehmen will gegen die Entscheidung klagen.

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eventim Quelle: dpa

Der Bundeskartellamt hat den Ticketvermarkter CTS Eventim erneut in seine Schranken verwiesen. Nach dem Verbot einer Übernahme der Konzertagentur Four Artists untersagte die Behörde dem Unternehmen nun Exklusiv-Vereinbarungen mit Vorverkaufsstellen und Veranstaltern von Live-Konzerten und Festivals, wie das Bundeskartellamt am Montag mitteilte.

"Soweit CTS Eventim seine Vertragspartner verpflichtet, Tickets ausschließlich über das Ticketsystem von CTS zu vermitteln, nutzt das Unternehmen seine Marktmacht zulasten des Wettbewerbers aus", urteilte Kartellamtschef Andreas Mundt. Durch das Verbot der Exklusivvereinbarungen würden nun bedeutende Ticketkontingente für den Vertrieb durch konkurrierende Ticketsysteme geöffnet. CTS will gegen diese Entscheidung klagen.

Die Wettbewerbshüter waren seit 2015 dem Verdacht des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei CTS nachgegangen. "CTS Eventim ist als Anbieter des mit Abstand größten Ticketsystems in Deutschland marktbeherrschend", erklärte Mundt. Daher unterliege das Unternehmen kartellrechtlich besonderen Pflichten. Der Ticketvermarkter wies diese Einschätzung zurück und sprach von einem "lebhaften Wettbewerb" im Markt für Ticketdienstleistungen, der sich durch viele Markteintritte digitaler Anbieter aus dem In- und Ausland laufend weiter verschärfe. Dieser Entwicklung trage das Bundeskartellamt nicht in ausreichendem Maße Rechnung. CTS strebe deshalb vor den zuständigen Gerichten eine Korrektur des Beschlusses an.

Im November hatte das Bundeskartellamt CTS den Kauf der Konzertagentur Four Artists untersagt. Mit dem Zukauf "würde das Unternehmen Kontrolle über weitere, relevante Ticketkontingente erhalten und seine Marktposition weiter ausbauen", hatte Mundt die Entscheidung begründet.

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