Millionenverlust Swatch unterliegt mit Klage gegen UBS

Die Schweizer Großbank UBS muss nicht für Millionenverluste von Uhrenhersteller Swatch im Zuge der Finanzkrise aufkommen. Das Gericht entschied, dass die Bank nicht offensichtlich unvernünftig gewesen sei.

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Swatch ist mit einer Klage auf Schadenersatz gescheitert. Quelle: dpa

Frankfurt Der Uhrenhersteller Swatch hat die Klage gegen die UBS auf 24,8 Millionen Schweizer Franken Schadensersatz verloren. Die Bank muss den Schweizer Konzern nicht für Verluste aus vor der Finanzkrise getätigten sogenannten Absolute-Return-Investments in Höhe von 46,9 Millionen Franken entschädigen. Das entschied das Schweizer Bundesgericht in einem am 18. Dezember getroffenen und am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Damit bestätigte das Bundesgericht eine Entscheidung des Züricher Handelsgerichts, die Swatch eine Eigenverantwortung bei den Investments zugeschrieben hatte. Die Bank sei nur dann für eine Anlageempfehlung haftbar zu machen, wenn diese zum Zeitpunkt der Abgabe offensichtlich unvernünftig gewesen sei, so das Bundesgericht.

Ein Urteil zugunsten von Swatch hätte andere Investoren ermutigen können, Schadensersatz für Verluste bei dem auf den Zusammenbruch von Lehman Brothers im Jahr 2008 folgenden Markteinbruch anzustreben.

Swatch erklärte in einer Stellungnahme nach dem Urteil, man nehme die Entscheidung des Bundesgerichtes mit Bedauern zur Kenntnis. „Schade. Schade vor allem auch für die vielen privaten Kleininvestoren. Und leider schön für die Investment-Banker“, teilte Swatch mit.

Die UBS erklärte in einer Mitteilung, sie habe stets darauf hingewiesen, dass sie korrekt gehandelt habe, und dies sei nun auch rechtskräftig entschieden.

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