München Ein unter anderem wegen hygienischer Mängel fristlos gekündigter Betreiber eines Burger-King-Restaurants will vor dem Oberlandesgericht München knapp 117.000 Euro Schadenersatz von der Fastfood-Kette erstreiten. Burger King hatte den 2003 geschlossenen Vertrag mit dem Franchise-Nehmer aus Schleswig-Holstein gekündigt und dies mit fortgesetzten Verstößen gegen Regeln und Verhaltensstandards des Unternehmens begründet. Dagegen zog die Franchise-Firma vor Gericht. In erster Instanz hatte die Klage aber keinen Erfolg.
Vor kurzem hatte die RTL-Sendung „Team Wallraff – Reporter Undercover“ über Hygieneverstöße und schlechte Arbeitsbedingungen bei einem Burger-King-Lizenznehmer berichtet. Die Fastfood-Kette hatte daraufhin TÜV-Kontrollen in ihren rund 700 deutschen Filialen angekündigt. Der Fall des klagenden Franchise-Nehmers aus Norddeutschland steht damit nicht im Zusammenhang.