Abschalteinrichtung bei Opel Dobrindts Zweifel an der Legalität wachsen

Verkehrsminister Dobrindt hatte Opel und Fiat zum Diesel-Rapport nach Berlin geladen. Nach den Gesprächen äußerte er Zweifel an der Legalität der Opel-Abschalteinrichtungen. Der Autobauer bekommt nun eine Frist gesetzt.

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Der Bundesverkehrsminister hat Zweifel, dass bei Opel alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Quelle: dpa

Berlin Für seinen Besuch in Berlin hatte sich Opel-Chef Karl-Thomas Neumann am Mittwoch prominenten Beistand mitgebracht. Als Rechtsberater sollte der ehemalige hessische Ministerpräsident Roland Koch dem Diesel-Untersuchungsausschuss und Verkehrsminister Alexander Dobrindt erklären, warum die Rüsselsheimer ihre Diesel-Motoren nach wie vor für gesetzeskonform halten.

Wirklich überzeugend scheint aber auch Koch dabei nicht gewesen zu sein. Bei der rechtlichen und technischen Bewertung der Abgasreinigung von Opel, so formulierte es Dobrindt in einer Pressekonferenz am Mittwochabend, ließen sich „Unterschiede erkennen“.

Zuvor hatte Opel eingestehen müssen, dass die Abgasreinigung des Opel Zafira ab einer Geschwindigkeit von 145 Stundenkilometern und bei niedrigem Luftdruck heruntergeregelt wird. Damit bestätigt der Hersteller entsprechende Berichte des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ und des ARD-Magazins „Monitor“ vom vergangenen Donnerstag weitgehend.

Uneinig ist man allerdings in der Frage, wie legal die eingesetzten Abschalteinrichtungen sind. Der Hersteller begründet sie mit dem Motorenschutz. Ähnlich hatte der Hersteller schon die Abschaltung der Abgasreinigung bei Temperaturen unter 17 und über 33 Grad begründet.

Noch am Dienstag hatte Opel-Chef Neumann betont, dass der Hersteller keine illegalen Abschalteinrichtungen einsetze. Nach dem Gespräch mit Dobrindt erklärte Neumann, dass er diese Haltung weiterhin vertrete: „Opel-Motoren sind rechtskonform, und wir haben keine illegale Software“.

Gerade die Frage der Legalität ist nach den Beratungen allerdings offener denn je: Opel bekommt nun 14 Tage Zeit, die notwendigen Unterlagen für eine weitere Prüfung des Kraftfahrtbundesamtes einzureichen. Das Ministerium habe in zwei Punkten Zweifel angemeldet und wolle diese überprüfen. Opel will diese Überprüfung unterstützen.

Auch die anderen Hersteller sollen nun nachweisen, dass sie keine ähnlichen Abschalteinrichtungen wie Opel verbaut haben, fordert Minister Dobrindt. Eine durchaus überraschende Forderung. Immerhin hatte das Kraftfahrtbundesamt bereits 53 Modelle im Auftrag des Ministeriums über ein halbes Jahr lang überprüft und abschließend festgestellt, dass nur Volkswagen gegen geltende Gesetze verstoßen habe.

Autoexperte Stefan Bratzel, Leiter des Center of Automotive Management der FHDW Bergisch-Gladbach, kritisiert Opels Argumentation. „Selbst wenn der Hersteller sich an die Worte des Gesetzes klammert, hat er zumindest nicht im Sinne des Gesetzes gehandelt, wenn die Abgasreinigung in den meisten Fahrsituationen deaktiviert wird“, sagt er. Zuvor hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) berechnet, dass die Abgasreinigung in 83 Prozent aller Fahrsituationen nicht vollständig funktioniere. Die Politik müsse nun offen und transparent aufklären, fordert Autoprofessor Bratzel.

Welche Sanktionen den Herstellern ins Haus stehen, falls der Nachweis der Legalität nicht erbracht werden kann, verriet Dobrindt nicht. Dem Zafira die Zulassung zu entziehen, wie es die Deutsche Umwelthilfe fordert, kann der Minister nicht. Der Familienvan wurde in den Niederlanden zugelassen. Allerdings könnte der Minister – wie schon beim Zafira – einen Rückruf anderer Opel-Modelle wie des Massenmodells Astra einfordern.

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