Energiekonzern RWE erzielt mit Atomklage Teilerfolg

Die RWE-Klage gegen die dreimonatige Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis ist erfolgreich gewesen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof gab dem Energiekonzern recht. Nun ist eine Schadenersatzklage denkbar.

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Der Konzern könnte nun Schadenersatz fordern. Quelle: dpa

Kassel Der Energiekonzern RWE hat im Streit um die 2011 eingeleitete Atomwende vor Gericht einen Etappensieg erzielt. Die im März 2011 vom Hessischen Umweltministerium für drei Monate angeordnete Stilllegung der Blöcke A und B des Atomkraftwerks Biblis sei rechtswidrig gewesen, urteilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch. RWE sei nicht ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. „In beiden Fällen liegt ein Anhörungsmangel vor", sagte die Richterin Ruth Fischer. Eine Revision sei ausgeschlossen. Gegen diese Nichtzulassung könne das hessische Umweltministerium jedoch Beschwerde einlegen, sagte ein Sprecher des Gerichts.

RWE hatte unter seinem früheren Chef Jürgen Großmann als einziger AKW-Betreiber in Deutschland gegen die im März 2011 angeordnete befristete Abschaltung seiner Meiler geklagt. Der Konzern könnte nun Schadenersatz fordern. Er musste die Blöcke in Biblis nach der Anordnung des hessischen Umweltministeriums zunächst für drei Monate abschalten. Nur um diesen Zeitraum ging es am Mittwoch, nicht um das endgültige Aus für die Meiler.

Der Bund und die Länder hatten sich nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima darauf verständigt, die sieben ältesten Atomkraftwerke vorerst abzuschalten. Im Sommer folgte der beschleunigte Atomausstieg. Damit wurden die sieben ältesten Meiler und der Pannenreaktor in Krümmel stillgelegt. Die restlichen neun Atomkraftwerke in der Bundesrepublik müssen bis 2022 vom Netz. Gegen die endgültige Stilllegung klagen neben RWE auch die Betreiber E.ON und Vattenfall. Allein E.ON will vom Steuerzahler acht Milliarden Euro Schadenersatz kassieren. Das Verfahren dürfte nach Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden werden.

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