Genossenschaft kann starten Gericht billigt Insolvenzplan für Prokon

Windenergie-Firma Prokon soll nicht an den Energieversorger EnBW verkauft werden, stattdessen wird sie als Genossenschaft fortgeführt. Den Plan der Gläubigerversammlung hat nun das zuständige Amtsgericht gebilligt.

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In einem der größten Insolvenzverfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte wird der Schlussakt vollzogen. Quelle: dpa

Itzehoe Das Amtsgericht Itzehoe hat den Insolvenzplan für die Windenergie-Firma Prokon bestätigt, den die Gläubigerversammlung am vergangenen Donnerstag beschlossen hatte. Das Insolvenzverfahren könne aufgehoben werden, wenn der Gerichtsbeschluss rechtskräftig und die Prokon-Genossenschaft in das Genossenschaftsregister eingetragen wird, teilte das Amtsgericht am Montag mit. Binnen zwei Wochen sind Einsprüche möglich.

Die Gläubiger hatten sich am Donnerstag mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, die Firma als Genossenschaft fortzuführen und es nicht an den Energieversorger EnBW zu verkaufen.

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