Düsseldorf Die Schadenersatzklagen von Thyssen-Krupp gegen einen früheren Manager im Zusammenhang mit dem Schienenkartell gehen in die nächste Runde. In einem am kommenden Dienstag stattfindenden Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf verlangt der Konzern von einem früheren Bereichsvorstand die Erstattung der vom Bundeskartellamt verhängten Geldbuße in Höhe von 191 Millionen Euro, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Außerdem soll das Gericht feststellen, dass der Beklagte für alle Schäden aus den rechtswidrigen Kartellabsprachen mithaftet. Er hatte die zugrundeliegenden Vorwürfe zurückgewiesen.
In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Essen im Januar 2014 die Klagen von Thyssen-Krupp abgewiesen. Der Konzern habe weder die Beteiligung, noch die Kenntnis oder auch nur die fahrlässige Unkenntnis des Managers bezüglich der Kartellabsprachen belegen können.
Das Bundeskartellamt hatte für das Schienenkartell Bußgelder in Höhe von insgesamt 191 Millionen Euro gegen Thyssen-Krupp verhängt. Daneben hatte sich der Industriekonzern mit der Deutschen Bahn auf einen millionenschweren Schadenersatz wegen verbotener Preisabsprachen bei der Lieferung von Schienen verständigt.
Die beteiligten Hersteller hatten sich nach den Erkenntnissen der Kartellwächter mindestens ein Jahrzehnt lang abgesprochen und zu hohe Preise berechnet.