Zementhersteller Gericht weist Sammelklage gegen Zementkartell ab

Sechs Zementhersteller klagen wegen Bußgelder in Höhe von 660 Millionen Euro, die das Kartellamt gegen sie 2003 verhing. Das Düsseldorfer Landgericht hat nun die Schadensersatz-Sammelklage abgewiesen.

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Lagerhalle von Heidelberg Cement: Das Unternehmen musste ein Bußgeld zahlen. Quelle: dpa

Düsseldorf Eine wegweisende Schadenersatz-Sammelklage gegen sechs Zementhersteller über mehr als 130 Millionen Euro ist vor dem Landgericht Düsseldorf gescheitert. Das Gericht habe die Klage gegen sechs ehemalige Mitglieder eines Zementkartells abgewiesen, teilte das Landgericht am Dienstag mit (Aktenzeichen 37 O 200/09). Die belgische Firma CDC hatte als eine der ersten in Deutschland versucht, sich mit einer Sammelklage vor Gericht durchzusetzen.

Das Bundeskartellamt hatte 2003 Bußgelder in einer Höhe von rund 660 Millionen Euro gegen Zementhersteller verhängt, darunter der heute zum italienischen Buzzi -Konzern gehörende Dyckerhoff-Konzern sowie HeidelbergCement. Die auf Sammelklagen spezialisierte belgische Cartel Damage Claims (CDC) hatte sich daraufhin dem Gericht zufolge Ansprüche von Firmen abtreten lassen, die Zement von den Kartellsündern bezogen hatten. Dann hatte CDC Schadenersatz von über 130 Millionen Euro geltend gemacht.

Das Landgericht entschied nun aber, dass die Abtretungen unwirksam seien. Denn die Klägerin habe die Forderungen erworben und klage diese gegen Erfolgshonorar ein, ohne dafür eigene Mittel aufwenden zu müssen. Sie könne Prozesskosten im Fall einer Niederlage zudem nicht vollständig decken, erklärten die Richter. Das Kostenrisiko werde damit auf die Beklagten verlagert - und das sei sittenwidrig. CDC könne gegen das Urteil Berufung beim OLG Düsseldorf einlegen. Von CDC war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

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