ARD und Verleger Suche nach Lösung im Streit um Online-Aktivitäten

Wie viel Text dürfen die ARD-Sender online präsentieren? Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger will die Textmengen in den Online-Angeboten deutlich reduziert sehen. Es soll einen ersten Lösungsvorschlag geben.

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Zwischen der ARD und dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger gibt es Gespräche zum Online-Angebot der Sender. Quelle: dpa

Berlin Die Zeitungsverleger und die ARD versuchen, den Streit über die Online-Aktivitäten der ARD-Anstalten beizulegen. Dabei geht es im Kern um die Frage, wie viel Text die Sender online präsentieren dürfen. Nicht zulässig sind „presseähnliche“ Angebote. Inzwischen gebe es einen Lösungsvorschlag, sagte Helmut Verdenhalven, Mitglied der Geschäftsleitung im Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und verantwortlich für Medienpolitik. Dieser Vorschlag sehe vor, dass die ARD zwei Drittel der Inhalte auf ihren Startseiten für Video- und Audiomaterial reserviere. Zuerst hatte das NDR-Medienmagazin „Zapp“ am Dienstag online darüber berichtet.

„Es ist richtig, es gibt Gespräche“, sagte ein ARD-Sprecher. „Es ist allerdings eine sensible Materie, zu der wir uns noch nicht äußern möchten.“ Verdenhalven zufolge ist bei einem Treffen, an dem unter anderem die ARD-Vorsitzende Karola Wille und BDZV-Präsident Mathias Döpfner teilgenommen haben, über den Vorschlag gesprochen worden, den nun die ARD-Intendanten beraten müssten. „Wir hoffen noch in diesem Jahr auf eine Entscheidung“, sagte Verdenhalven.

BDZV und die ARD sind bereits seit längerem im Gespräch über ein gemeinsames Papier. „Die ARD-Intendanten müssen nun entscheiden, ob sie diesen Schritt gehen möchten“, teilte der Verband mit. „Ziel des BDZV bleibt, dass die Textmengen in den Online-Angeboten der Sender deutlich reduziert werden.“

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