Gerichtsurteil Profikicker kann Sky-Abo nicht von der Steuer absetzen

Ein Zweitliga-Fußballer wollte sein Sky-Abonnement von der Steuer absetzen. Doch das Finanzamt erkannte das nicht als Werbungskosten an. Der Profikicker klagte – und scheiterte vor dem Finanzgericht Münster.

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Ein Fußball-Abo im Bezahlfernsehen lässt sich für Profikicker nicht ohne weiteres von der Steuer absetzen. Quelle: dpa

Münster Ein Fußball-Abo im Bezahlfernsehen lässt sich für Profikicker nicht ohne weiteres von der Steuer absetzen. In einem Urteil vom 24. März hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass die Kosten für das Sky-Abo keine Werbungskosten eines Berufsfußballers darstellen (Az. 2 K 3027/12 E). Geklagt hatte ein Zweitliga-Spieler, nachdem das Finanzamt die Aufwendungen nicht anerkannt hatte.

Der Spieler hatte argumentiert, durch das Ansehen der Spiele schule er seine fußballerischen Fähigkeiten und bereite sich taktisch auf seine Gegenspieler vor. Das Gericht folgte dagegen der Sichtweise des Finanzamtes. Die Kosten seien der privaten Lebensführung zuzuordnen.

Nach der allgemeinen Lebenserfahrung sei davon auszugehen, dass der Kläger das Abo auch genutzt habe, um sich andere interessante Spiele anzusehen. Eine Aufteilung der Kosten komme nicht in Betracht, da es hierfür an objektivierbaren Kriterien fehle. Der Kläger habe auch keine konkreten Angaben zur tatsächlichen Nutzung gemacht. Das Urteil hatte das Gericht am Mittwoch öffentlich gemacht.

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