Streit zwischen Google und Verlagen Kartellamt leitet kein Verfahren ein

Das Kartellamt wird im Streit zwischen dem Internetgiganten Google und deutschen Verlagen kein Kartellverfahren einleiten. Im Streit umd die Reichweite des Leistungsschutzrechts sind aber auch so genug Prozesse anhängig.

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Das Bundeskartellamt wird kein Verfahren gegen Google einleiten. Quelle: AFP

Düsseldorf/Berlin Das Bundeskartellamt mischt sich nicht in den Streit zwischen Google und deutschen Verlagen um die Veröffentlichung von Pressetexten ein. Das Kartellamt wird kein Verfahren gegen den US-Konzern einleiten, wie die Wettbewerbshüter am Mittwoch in Bonn mitteilten.

„Im Kern dieser Debatte steht eigentlich nicht das Kartellrecht, sondern die Frage der Reichweite des Leistungsschutzrechts“, erklärte Behördenchef Andreas Mundt. Darüber aber müssten Gerichte entscheiden. Google begrüßte den Beschluss und betonte, man wolle mit Verlagen juristisch nicht streiten. „Viel lieber wollen wir mit ihnen zusammenarbeiten, um Besucher auf ihre Webseiten und Apps zu leiten, ihre Marken online zu stärken und digitalen Journalismus zu fördern.“

Die VG Media, die die Verlage vertritt, reagierte gelassen und betonte, maßgeblich sei nicht der Beschluss der Wettbewerbshüter, sondern der Zivilgerichte. Hierzu sei Ende September eine erste Entscheidung zu erwarten. Dann will die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt erklären, ob eine frühere Geldforderung der Verlage gegenüber Google angemessen ist.

Beobachter gehen davon aus, dass einer der beiden Konfliktparteien dann auf jeden Fall die nächste Instanz anruft und ein langjähriger Rechtsstreit bevorsteht. Zudem ist seit Ende 2014 eine Beschwerde der Verwertungsgesellschaft VG Media wegen des Vorwurfs des Machtmissbrauchs von Google beim Landgericht Berlin anhängig.

Das umstrittene Leistungsschutzrecht ist seit August 2013 in Kraft und sieht vor, dass Suchmaschinenbetreiber wie Google Verlegern Geld zahlen müssen, wenn sie verlegerische Inhalte verwenden, die über „einzelne Worte oder kleine Textausschnitte“ hinausgehen. Google lehnt dies aber ab. Die Verlage, darunter auch der „Bild“-Herausgeber Axel Springer, werfen dem US-Konzern vor, seine Marktmacht von rund 93 Prozent bei Suchmaschinenanfragen in Deutschland zu missbrauchen. Denn die Verlage waren eingeknickt und hatten Google eine kostenlose Nutzung ihrer Inhalte zugesagt, nachdem Google eine verkürzte Darstellung von Texten der Pressehäuser im Internet angekündigt hatte.

Google begründete seinen Schritt im Herbst 2014 damit, Risiken infolge einer Klage der Verlage zu minimieren. Die VG Media hatte das Bundeskartellamt aufgefordert, Googles Verhalten unter die Lupe zu nehmen. Die Wettbewerbshüter bezeichneten nun das Vorgehen des US-Technologieriesen als gerechtfertigt.

Das Amt steht nach Mundts Worten auch in engem Kontakt mit der EU-Kommission. Es gebe aber keine Überschneidung zwischen dem von seiner Behörde untersuchten Fall und dem laufenden Google-Verfahren in Brüssel. Die EU-Wettbewerbshüter werfen dem US-Konzern Missbrauch seiner Marktmacht vor und drohen mit einer Milliardenstrafe. Die von der EU-Kommission eingeschlagene Richtung könne er „nur unterstützen“, unterstrich Mundt.

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