VG Media gegen Google Schiedsstelle hält Snippet-Tarif für „nicht angemessen“

„Nicht angemessen“: Das Urteil der Schiedsstelle des Patent- und Markenamtes im Streit zwischen Google und deutschen Verlagen über das Leistungsschutzrecht ist eindeutig. Nun soll die VG Media nachbessern.

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Rund sechs Prozent wollten die in der VG Media organisierten Verlage von Googles Umsatz mit Verlagsinhalten berechnen – zu hoch für die Schiedsstelle. Quelle: dpa

München Im Streit deutscher Verlage mit Google hat die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes den von der Verwertungsgesellschaft VG Media geforderten Tarif in „seiner gegenwärtigen Form“ als „nicht angemessen“ zurückgewiesen. Die von der VG Media geforderten gut 6 Prozent des Gesamtumsatzes von Google mit der Darstellung von Verlagsinhalten aus Deutschland sei zu hoch, erklärte die Schiedsstelle am Donnerstagabend in München.

Die VG Media hatte ursprünglich bis zu elf Prozent des Umsatzes als Tarif angesetzt, weil aber nur gut die Hälfte der deutschen Verleger die Verwertungsgesellschaft beauftragt hatte, wurde der geforderte Tarif auf genau 6,1084 Prozent reduziert. Sie geht davon aus, dass Google in Deutschland insgesamt einen Umsatz von bis zu fünf Milliarden Euro macht.

In dem Streit ging es auch um die Länge der Textauszüge, die nach dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSR) lizenzfrei genutzt werden dürfen. In dem Gesetz ist die Rede von „einzelnen Wörtern“ und „kleinsten Textausschnitten“. Das Deutsche Patent- und Markenamt, das für Streitfragen im Urheberrecht zuständig ist, forderte die VG Media auf, eine konkrete Wortzahlgrenze anzugeben. „Die Schiedsstelle schlägt eine feste Obergrenze von sieben Wörtern unter Ausschluss der Suchbegriffe vor.“

Damit können die Verlage auf einen Teilerfolg hoffen. Denn so müsste der US-Konzern Geld an die Pressehäuser zahlen, wenn er in seinen Suchmaschinenergebnissen mehr als sieben Wörter aus Inhalten der Verlage veröffentlicht.

Kritiker monieren, dass das Leistungsschutzrecht unkonkret ist. Die VG Media begrüßte die Entscheidung des DPMA: „Damit ist das Presseleistungsschutzrecht nicht nur im ersten Schritt durchgesetzt, sondern Google ist verpflichtet, an Presseverleger eine Vergütung zu zahlen.“

Medienanwalt Jonas Kahl sieht in dem Einigungsvorschlag zunächst einmal einen Schritt in Richtung Rechtsklarheit. „Aber das ist noch nicht das letzte Wort“, sagte der Anwalt der Berliner Kanzlei FPS zu Reuters. „Das wird noch bis in die höchste Instanz bis zum Bundesgerichtshof gehen.“ Von Google war zunächst keine Stellungnahme erhältlich. Der Einigungsvorschlag des DPMA ist nur verbindlich, wenn die Beteiligten nicht widersprechen.

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