Missbrauchsprozess Richter besteht auf Polanskis Auslieferung in die USA

Starregisseur Roman Polanski muss nach der Entscheidung eines kalifornischen Richters zu einer Verurteilung im Prozess wegen Sex mit einer Minderjährigen in die USA kommen. Das Gericht lehnte damit einen Antrag des Regisseurs ab, das über drei Jahrzehnte alte Verfahren gegen ihn in seiner Abwesenheit abzuschließen. Polanskis Anwälte kündigten Berufung gegen diesen Entscheid an.

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Regisseur Roman Polanski muss zu einer Verurteilung in die USA kommen. Quelle: dpa Quelle: handelsblatt.com

HB LOS ANGELES. "Ich habe es deutlich gemacht, dass er sich stellen muss", sagte Richter Peter Espinoza am Freitag nach Angaben der "Los Angeles Times". Polanskis Anwälte kündigten Berufung gegen diesen Entscheid an.

Staatsanwalt David Walgren und Polanskis Anwalt Chad Hummel lieferten sich ein bitteres Wortgefecht. Walgren nahm mit Worten wie "dieser Kindervergewaltiger" und "dieser Verbrecher" auf den Regisseur Bezug. Richter Espinoza hielt ihn an, den Fall nicht unnötig "anzuheizen".

Dem in Polen geborenen Filmemacher ("Der Pianist") wird vorgeworfen, 1977 eine 13-Jährige in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson mit Drogen gefügig gemacht und dann Sex mit ihr gehabt zu haben. Er bekannte sich damals schuldig und verbrachte 42 Tage in psychiatrischer Verwahrung, floh dann aber am Tag vor der offiziellen Strafverkündung aus Angst vor einer Haftverlängerung nach Frankreich und betrat die USA seitdem nie wieder. Hummel argumentierte am Freitag, dass sein Mandant die Strafe, die ihm der damalige Richter versprochen hatte, bereits abgesessen habe.

Polanski wollte sich nicht stellen, denn "er hat kein Vertrauen in das System", sagte Hummel laut "Variety". Zudem führte Polanskis Anwalt an, dass das Auslieferungsabkommen zwischen der Schweiz und der USA nur Flüchtige betreffe, denen mehr als sechs Monate Haft droht.

Der Regisseur war Ende September auf Antrag der kalifornischen Staatsanwaltschaft in der Schweiz festgenommen worden. Er sitzt seitdem in Auslieferungshaft. Er hält sich jetzt mit einer elektronischen Fußfessel in seinem Haus in Gstaad auf, wo er unter Arrest steht.

Polanski bat das Gericht Anfang Januar, das Verfahren ohne sein Erscheinen in Los Angeles abzuschließen. Ein Berufungsgericht hatte zuvor angeregt, die Vorwürfe gegen den Filmemacher auch ohne seine Rückkehr in die USA zu prüfen. Das Gremium räumte ein, dass bei dem Prozess in den 1970er Jahren möglicherweise Fehler gemacht wurden, die jetzt einen Freispruch des 76-Jährigen rechtfertigen könnten.

Polanskis Missbrauchsopfer, Samantha Geimer, schlug sich in dieser Woche erneut auf die Seite des Regisseurs. Die Amerikanerin, die jetzt verheiratet ist und Kinder hat, bat das Gericht um eine Einstellung des Verfahrens. Geimer beschwerte sich, dass die Anklage sie vor dem Auslieferungsantrag an die Schweiz im Herbst nicht konsultiert habe. Als Opfer von Polanski habe sie ein Mitspracherecht bei einem solch gravierenden Schritt, schrieb Geimers Anwalt Lawrence Silver an den Richter. Die Publicity seit der Festnahme des Regisseurs in der Schweiz würde ihr Familienleben, ihre Arbeit und ihre Gesundheit belasten, machte die Frau bereits im Oktober geltend.

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