Sal.-Oppenheim-Prozess Middelhoff-Urteil verschoben

Thomas Middelhoff fordert in einem Zivilprozess Millionen von der Bank Sal. Oppenheim - mit begrenzten Erfolgsaussichten. Das Urteil verspätet sich. Middelhoff bleibt in U-Haft und wartet auf ein weiteres Urteil.

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Den Blick gesenkt: Der ehemalige Arcandor-Chef Thomas Middelhoff. Quelle: dpa

Köln Im Kölner Zivilprozess von Thomas Middelhoff gegen das Bankhaus Sal. Oppenheim, in dem der frühere Top-Manager eine Millionensumme verlangt, verzögert sich das Urteil. Eigentlich sollte die Entscheidung des Landgerichts am 3. Februar verkündet werden, der Termin sei aber aufgehoben, sagte ein Gerichtssprecher am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Grund: Die Middelhoff & Cie. Asset Management GmbH als dritter Kläger - neben Thomas Middelhoff und seiner Frau - habe die Klage erweitert auf die Sparkasse KölnBonn.

Middelhoff, der ehemalige Chef des pleitegegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor, war im November 2014 vom Essener Landgericht wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Streit zwischen den Middelhoffs und dem Bankhaus war nach der Insolvenz des Arcandor-Konzerns 2009 entbrannt.

In dem Kölner Verfahren verlangt der frühere Top-Manager eine Summe von gut 100 Millionen Euro vom Bankhaus. Er sei bei der Anlage in mehrere Fonds falsch beraten worden. Sal Oppenheim wiederum verlangt mehr als 100 Millionen Euro von Middelhoff im Rahmen einer Widerklage. Er habe Darlehen nicht zurückgezahlt.

Zu Prozessbeginn am 18. November 2014 hatte der Vorsitzende Richter Stefan Singbartl dem Kläger Middelhoff wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht. Er sprach von „recht ungünstigen Aussichten für die Klage“. Singbartl sagte damals, er habe „ziemliche Probleme mit der Substanz des klägerischen Vortrags“.

Was die Middelhoff & Cie. Asset Management GmbH nun bewogen habe, die Klage auch gegen die Sparkasse zu richten, sei unklar, sagte ein Kölner Gerichtssprecher. Die Entscheidung werde sich damit verzögern. Die Kammer müsse über den weiteren Verlauf und mögliche zusätzliche Termine neu beschließen.

Das Urteil des Essener Landgerichts gegen Middelhoff ist noch nicht rechtskräftig, der Manager hat die Vorwürfe stets bestritten. Seine Anwälte haben Revision eingelegt. Haftbeschwerden waren erfolglos geblieben und mit bestehender Fluchtgefahr begründet worden. Gegen den Manager laufen weitere strafrechtliche Ermittlungen. Mehrere Gläubiger erheben Millionen

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