Urteil Berliner Bankenaffäre: Landowsky schuldig

Sechs Jahre nach der Berliner Bankenaffäre ist eine der Schlüsselfiguren, der frühere CDU-Politiker und Manager Klaus Landowsky, wegen Untreue schuldig gesprochen worden.

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Berliner Bankenaffäre: Klaus Landowsky wurde zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt, AP

Das Berliner Landgericht verurteilte den 64-Jährigen am Mittwoch wegen einer riskanten, millionenschweren Kreditvergabe an den Immobilienkonzern Aubis zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Zwei weitere frühere Vorstandsmitglieder der Bank Berlin Hyp erhielten eine gleich hohe Bewährungsstrafe, zwei wurden zu einem Jahr Bewährungsstrafe verurteilt. Die weiteren acht Angeklagten, größtenteils ehemalige Aufsichtsratsmitglieder der Berlin Hyp, wurden frei gesprochen. Unter ihnen waren auch die Ex-Bankgesellschaftschefs Wolfgang Rupf und Wolfgang Steinriede. Vor sechs Jahren hatte eine Barspende der Aubis an die CDU, die der damaligen Fraktionsvorsitzenden Landowsky in Empfang nahm, zum Bruch der großen Koalition in Berlin geführt. Die CDU in der Hauptstadt stürzte in eine tiefe Krise. Nach der Wahl im Oktober 2001 bildeten SPD und PDS die rot-rote Koalition, die seither in Berlin regiert. In der Urteilsbegründung hieß es, die Verurteilten hätten rechtswidrig und schuldhaft gehandelt sowie einen Schaden billigend in Kauf genommen. Landowsky hat gegen seine Verurteilung angekündigt. „Natürlich“ werde er Rechtsmittel einlegen, sagte er nach der Urteilsverkündung. Sein Verteidiger Wolfgang Müllenbrock sagte, sie seien von einem Freispruch ausgegangen, den sie nun durch eine Revision erreichen wollten. Gericht bleibt unterhalb der Forderung der Staatsanwaltschaft Das Landgericht blieb bei Landowsky deutlich unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von drei Jahren ohne Bewährung wegen schwerer Untreue. Der Vorwurf der schweren Untreue wurde fallen gelassen. „Landowsky hat sich in der Politik um das Wohl der Stadt verdient gemacht“, sagte Richter Josef Hoch. Er kritisierte die „beispiellose Vorverurteilung von Landowsky“ in den Medien. Das Motiv für die Kreditvergabe sei aber im Dunkeln geblieben. Der frühere Vorstandsvorsitzende der Berlin Hyp, einer Tochter der landeseigenen Bankgesellschaft Berlin, und damalige CDU-Fraktionsvorsitzende Landowsky hatte in dem Prozess seine Unschuld beteuert und erklärt: „Ich kämpfe um meine Ehre.“ Er hatte schon vorab Rechtsmittel gegen eine Verurteilung angekündigt. Nach Angaben eines Mitglieds im damaligen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Bankenaffäre wurden weitere Vorstandsmitglieder der Berlin Hyp zu Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und vier Monaten verurteilt, während mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Bank freigesprochen worden seien. Gravierende Pflichtverstöße bei der Kreditbewilligung Eine Gerichtssprecherin konnte zunächst keine weiteren Angaben zu den anderen Urteilen machen. Diese wurden nach rund 20 Monaten Prozessdauer ohne Anwesenheit der Medien verkündet, die erst später in den Gerichtssaal eingelassen wurden. Offenbar hatte das Gericht nicht mit einem so großen Andrang gerechnet. Die Berlin Hyp hatte laut Staatsanwaltschaft Kredite von über 235 Millionen Euro an den Immobilienkonzern Aubis trotz hoher Risiken bewilligt. Mit den Geldern wurden in großem Stil Plattenbauten in Ostdeutschland gekauft und saniert. Wegen der überteuerten Käufe und finanzieller Schwierigkeiten zahlreicher Immobiliengesellschaften geriet die Bankgesellschaft in eine starke Schieflage und musste vom Land mit einer Milliardensumme gerettet werden. Der Richter sprach in der Urteilsbegründung von gravierenden Pflichtverstößen bei der Kreditbewilligung. „Die Finanzierung wurde pflichtwidrig beschlossen.“ Angesichts hoher Sanierungskosten und geringer Mieteinnahmen hätten sich viele Immobilienobjekte nicht getragen. Dem Kredit hätten falsche Berechnungen zu Grunde gelegen. Die Kreditnehmer von Aubis hätten kein Vermögen vorweisen können, was die Bankmanager ignoriert hätten. Das Risiko sei sehr groß gewesen. Richter Hoch wies darauf hin, dass der Aufsichtsrat als Kontrollorgan andere Pflichten als ein Bankvorstand habe, der die Geschäfte führt.

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