Urteil zu Dresscode vor Gericht Auch Anwälte müssen Robe tragen

Weil ein Anwalt ohne Robe erschien, ließ ein Augsburger Richter den Prozesstermin platzen. Zu Recht, wie das Landgericht jetzt entschied. Doch der Robenstreit geht ist damit noch nicht beigelegt.

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Ein Rechtsanwalt war in einem Zivilprozess von einem Richter weggeschickt worden, weil er keine Robe trug. Mit seiner Klage auf Schadensersatz ist er vor Gericht gescheitert. Quelle: dpa

Augsburg Im Streit um eine fehlende Anwaltsrobe hat sich ein Münchner Anwalt vor Gericht nicht durchsetzen können. Das Augsburger Landgericht wies am Dienstag eine Klage des Anwalts gegen den Freistaat Bayern ab, wie das Gericht mitteilte. Es entspreche dem Gewohnheitsrecht, dass vor den Gerichten auch Anwälte eine Robe tragen müssten, hieß es zur Begründung.

Diese Verpflichtung gelte für Amtsgericht und Landgericht gleichermaßen. Durch die Amtstracht würden Richter wie Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege kenntlich gemacht. Die Person trete dabei hinter den Dienst an Gesetz und Recht zurück.

Im November 2014 war Norman Synek in einem Zivilprozess vor dem Augsburger Amtsgericht ohne Robe erschienen. Der Richter weigerte sich deshalb, die Verhandlung zu eröffnen, schickte die Beteiligten kurzerhand nach Hause und setzte einen neuen Termin an. Der Münchner Anwalt sah in dem Verhalten des Richters eine amtliche Pflichtverletzung und verlangte Schadenersatz. Er machte Fahrtkosten und Verdienstausfall geltend - insgesamt 770,50 Euro nebst Zinsen.

Er nehme zu Amtsgerichten in Zivilsachen nie eine Robe mit, hatte Synek zum Prozessauftakt Anfang Juni gesagt. „Noch nie hat ein Richter ein Wort darüber verloren, dass ich keine Robe dabei hatte - geschweige denn einen Prozess abgebrochen.“ Auch in Augsburg sei dies zuvor noch nicht moniert worden.

Das Landgericht Augsburg entschied nun, dass ein Rechtsanwalt eine Robe tragen muss, wenn er vor dem Amtsgericht Augsburg in Zivilsachen auftritt. An dem Gewohnheitsrecht habe sich - jedenfalls an diesem Gericht - bis heute nichts geändert.

Synek kündigte an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen. Er habe damit gerechnet, dass die Klage in erster Instanz abgewiesen wird, sagte er am Dienstag. „Ich wusste, dass es in Augsburg schwierig wird, weil sich der Fall dort abgespielt hat.“ Synek ist der Auffassung, dass Rechtsanwälte nicht verpflichtet sind, beim Amtsgericht in Zivilsachen in Robe aufzutreten.

Ein grundsätzlicher Gegner der Amtstracht sei er aber nicht, wie er vor Prozessbeginn betont hatte. „Ich bin kein Roben-Rebell. Ich trage sie dann, wenn ich muss - zum Beispiel vor dem Landgericht. Wenn ich aber nicht muss, bin ich froh, wenn ich ein Gepäckstück weniger mit mir herumtragen muss.“

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